Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der Degenia läuft für die im Versicherungsschein angegebene Zeit und verlängert sich bei mindestens einjähriger Dauer automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht rechtzeitig gekündigt wird. Wann Verträge automatisch enden und welche Kündigungsfristen gelten, erfahren Sie hier.
Für Dauer und Ende des Vertrages gilt Folgendes:
- Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
- Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung zugegangen ist.
- Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
- Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen; die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Was bedeutet das konkret?
Wie lange Ihr Vertrag läuft, richtet sich nach der im Versicherungsschein festgehaltenen Zeit. Läuft er mindestens ein Jahr, verlängert er sich normalerweise automatisch um ein weiteres Jahr – es sei denn, Sie oder der Versicherer kündigen rechtzeitig vorher. Kürzere Verträge laufen dagegen einfach aus, ohne dass eine Kündigung nötig ist. Bei sehr langen Verträgen haben Sie zudem die Möglichkeit, vorzeitig zu bestimmten Zeitpunkten zu kündigen.
Häufige Fragen
Wie lange läuft der Vertrag?
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
Verlängert sich der Vertrag automatisch?
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung zugegangen ist.
Was passiert bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr?
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
Kann ich einen Vertrag mit mehr als drei Jahren Laufzeit vorzeitig kündigen?
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023