Wer die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der Degenia im Tarif premium hat, kann seinen Vertrag bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit vorübergehend beitragsfrei stellen lassen – unter bestimmten Voraussetzungen zu Alter, Beschäftigung und Wohnsitz, nicht jedoch für Wohneigentümergemeinschaften.
Wird der Versicherungsnehmer während der Vertragsdauer arbeitslos, kann der Vertrag vorübergehend beitragsfrei gestellt werden.
Voraussetzung für die Leistung:
- Der Versicherungsnehmer hat zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns das 50. Lebensjahr und bei Eintritt der Arbeitslosigkeit das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet.
- Der Versicherungsnehmer ist unmittelbar vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 24 Monate beim gleichen Arbeitgeber ununterbrochen beschäftigt gewesen und das Arbeitsverhältnis
- war unbefristet und ungekündigt und
- unterlag dem deutschen Arbeitsrecht und der Beitragspflicht zur Bundesanstalt für Arbeit und
- die wöchentliche Arbeitszeit während der letzten 24 Monate betrug mindestens 30 Stunden.
Ein Anspruch auf Beitragsbefreiung besteht nur, wenn:
- das Arbeitsverhältnis weder durch fristlose Kündigung des Arbeitgebers, durch eine Kündigung des Arbeitnehmers oder durch Aufhebung im gegenseitigen Einvernehmen beendet worden ist;
- der Versicherungsnehmer sich bei der zuständigen Stelle der Bundesanstalt für Arbeit als arbeitslos gemeldet hat;
- der letzte, vor Eintritt der Arbeitslosigkeit fällige Beitrag zu dieser Privatschutzversicherung bezahlt wurde und auch sonst keine Beitragsrückstände vorhanden sind;
- der Versicherungsnehmer seinen amtlich eingetragenen Hauptwohnsitz an dem im Versicherungsschein genannten Risikoort hat und Nutzer einer selbstbewohnten Einheit ist.
Ein Anspruch auf Beitragsfreistellung besteht nicht für Mieter, einer vom Versicherungsnehmer vermieteten Wohneinheit am Risikoort, die die Kriterien der auftretenden Arbeitslosigkeit erfüllen.
Wartezeit:
Kein Anspruch auf Beitragsbefreiung besteht, wenn der auslösende Grund der Arbeitslosigkeit (Kündigung oder Insolvenz) innerhalb der ersten drei Monate nach Versicherungsbeginn eingetreten ist.
Pflichten des Versicherungsnehmers:
- Der Anspruch auf Beitragsbefreiung ist unverzüglich geltend zu machen.
- Eintritt und Dauer der Arbeitslosigkeit ist durch eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit nachzuweisen.
- Das Ende der Arbeitslosigkeit ist unverzüglich anzuzeigen.
Dauer der Leistung:
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird die Privathaftpflichtversicherung beitragsfrei gestellt.
- Die Beitragsbefreiung beginnt mit der Beitragsfälligkeit, die dem Zeitpunkt des Eintritts der Arbeitslosigkeit folgt und endet mit dem Tag der Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses spätestens nach Ablauf von 12 Monaten.
- Eine Änderung des Versicherungsschutzes in der beitragsfreien Zeit ist nicht möglich. Nach Beendigung der Beitragsbefreiung wird der Vertrag unverändert, jedoch beitragspflichtig weitergeführt.
- Wird der Versicherungsnehmer während der Vertragsdauer erneut arbeitslos, müssen für eine Beitragsbefreiung die Voraussetzungen gemäß Ziffer 11.1 und 11.3 erneut erfüllt sein.
Während des Bestehens der Privathaftpflichtversicherung ist eine Beitragsbefreiung insgesamt für höchstens 24 Monate möglich.
Was bedeutet das konkret?
Verlieren Sie Ihre Arbeit ohne eigenes Verschulden, müssen Sie für Ihre Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht im Tarif premium vorübergehend keinen Beitrag zahlen. Dafür müssen bestimmte Bedingungen zu Ihrem Alter, Ihrer bisherigen Beschäftigung und Ihrem Wohnsitz erfüllt sein. Diese Leistung gilt nicht für Wohneigentümergemeinschaften. Nach dem Ende der Arbeitslosigkeit läuft der Vertrag ganz normal weiter.
Häufige Fragen
Für welchen Tarif gilt die Beitragsfreistellung bei Arbeitslosigkeit?
Die Beitragsfreistellung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit gilt nur im Tarif premium und nicht für Wohneigentümergemeinschaften.
Welche Altersgrenzen gelten für die Beitragsbefreiung?
Der Versicherungsnehmer darf zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns das 50. Lebensjahr und bei Eintritt der Arbeitslosigkeit das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Gibt es eine Wartezeit?
Ja. Kein Anspruch auf Beitragsbefreiung besteht, wenn der auslösende Grund der Arbeitslosigkeit (Kündigung oder Insolvenz) innerhalb der ersten drei Monate nach Versicherungsbeginn eingetreten ist.
Wie lange dauert die Beitragsbefreiung?
Die Beitragsbefreiung beginnt mit der Beitragsfälligkeit, die dem Eintritt der Arbeitslosigkeit folgt, und endet mit der Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses, spätestens nach Ablauf von 12 Monaten. Insgesamt ist eine Beitragsbefreiung während des Bestehens der Privathaftpflichtversicherung für höchstens 24 Monate möglich.
Was muss der Versicherungsnehmer nachweisen?
Der Anspruch auf Beitragsbefreiung ist unverzüglich geltend zu machen. Eintritt und Dauer der Arbeitslosigkeit sind durch eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit nachzuweisen, und das Ende der Arbeitslosigkeit ist unverzüglich anzuzeigen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023