In der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der Degenia sind Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB 2018 mitversichert, sofern der Versicherungsfall während der Wirksamkeit der Versicherung eintritt. Erfahren Sie, welche gesetzliche Haftpflicht abgedeckt ist und welche Haftpflichtansprüche vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben.
In der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der Degenia gilt folgendes für Vermögensschäden:
Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB 2018 aus Versicherungsfällen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind.
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche:
- durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstigen Leistungen;
- aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachtlicher Tätigkeit;
- aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
- aus Vermittlergeschäften aller Art;
- aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
- aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue und Unterschlagung;
- aus Rationalisierung und Automatisierung;
- aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
- aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor-, Kostenschätzungen;
- aus Pflichtverletzung, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbaren Leitungs- oder Aufsichtsgremien / Organe im Zusammenhang stehen;
- aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftragsgebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
- aus Abhandenkommen von Sachen, auch z. B. von Geld, Wertpapieren und Wertsachen;
- aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
Was bedeutet das konkret?
Vermögensschäden sind finanzielle Nachteile, die weder aus einem Personen- noch aus einem Sachschaden entstehen. Solche Schäden sind in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der Degenia im Rahmen des Vertrages mitversichert, wenn der Versicherungsfall während der Laufzeit der Versicherung eintritt. Für eine Reihe von Tätigkeiten und Geschäften – etwa aus beratenden oder gutachtlichen Tätigkeiten, aus wirtschaftlichen Geschäften oder aus bewussten Pflichtverletzungen – besteht jedoch kein Versicherungsschutz. Die genaue Reichweite ergibt sich aus dem Vertrag und den zugrunde liegenden Bedingungen.
Häufige Fragen
Sind Vermögensschäden in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der Degenia mitversichert?
Ja. Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB 2018 aus Versicherungsfällen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind.
Welche Versicherungsfälle sind zeitlich abgedeckt?
Abgedeckt sind Versicherungsfälle, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind.
Sind Schäden aus beratender oder gutachtlicher Tätigkeit versichert?
Nein. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachtlicher Tätigkeit.
Besteht Versicherungsschutz bei bewusster Pflichtverletzung?
Nein. Ausgeschlossen sind Ansprüche aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftragsgebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung.
Sind Schäden durch Abhandenkommen von Geld oder Wertsachen versichert?
Nein. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch z. B. von Geld, Wertpapieren und Wertsachen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023