In der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der Degenia ist die gesetzliche Haftpflicht als Besitzer von Nebengebäuden, Geräteschuppen, Scheunen, Heuschobern und Unterstellungen bis maximal 10 m² auf dem beschriebenen Grundstück mitversichert – ein Überblick über den genauen Umfang dieser Erweiterung.
Für Nebengebäude und Scheunen gilt:
In Erweiterung von § 1 ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Besitzer mitversichert.
Dies gilt für folgende Bauten auf dem im Versicherungsschein und seinen Nachträgen beschriebenen Grundstück bis maximal 10 m²:
- Nebengebäude
- Geräteschuppen
- Scheune
- Heuschober
- Unterstellungen (für z. B. Pferde/Schafe)
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Wer ein Grundstück besitzt, auf dem sich kleinere Bauten wie ein Geräteschuppen oder eine Scheune befinden, ist über diese Erweiterung der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht mit abgesichert. Voraussetzung ist, dass die Bauten auf dem im Versicherungsschein beschriebenen Grundstück stehen und die genannte Größengrenze eingehalten wird. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die vertraglichen Bedingungen.
Häufige Fragen
Welche Bauten sind mitversichert?
Mitversichert sind Nebengebäude, Geräteschuppen, Scheune, Heuschober sowie Unterstellungen (für z. B. Pferde/Schafe).
Gibt es eine Größenbeschränkung?
Ja, der Versicherungsschutz gilt bis maximal 10 m².
Auf welchem Grundstück gilt der Schutz?
Der Schutz gilt auf dem im Versicherungsschein und seinen Nachträgen beschriebenen Grundstück.
Worauf bezieht sich die Mitversicherung?
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Besitzer der genannten Bauten, in Erweiterung von § 1.