In der Rechtsschutzversicherung der Degenia gilt im Tarif T17 folgendes für Ausschluss vom Versicherungsschutz aufgrund gesetzlicher Bestimmungen – Sanktionsklausel:
Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – kein Versicherungsschutz, wenn und soweit dem Versicherer aufgrund der für ihn geltenden gesetzlichen Bestimmungen verboten ist, Versicherungen bereitzustellen oder Versicherungsleistungen zu erbringen.
Gesetzliche Bestimmungen sind insbesondere:
Die Bestimmungen des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG),
die Bestimmungen der Außenwirtschaftsverordnung (AWV),
Verordnungen der Europäischen Union wie zum Beispiel Verordnung (EU) 961/2010,
sonstige deutsche gesetzliche Bestimmungen oder
sonstige direkt anwendbare Bestimmungen des Rechts der Europäischen Union.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – kein Versicherungsschutz, wenn und soweit dem Versicherer aufgrund der für ihn geltenden gesetzlichen Bestimmungen verboten ist, Versicherungen bereitzustellen oder Versicherungsleistungen zu erbringen.
Gesetzliche Bestimmungen sind insbesondere:
Die Bestimmungen des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG),
die Bestimmungen der Außenwirtschaftsverordnung (AWV),
Verordnungen der Europäischen Union wie zum Beispiel Verordnung (EU) 961/2010,
sonstige deutsche gesetzliche Bestimmungen oder
sonstige direkt anwendbare Bestimmungen des Rechts der Europäischen Union.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018