Bei der Degenia Rechtsschutzversicherung erfahren Sie im Tarif T17, wie Beiträge gezahlt werden, welche Fristen für Erst- und Folgebeiträge gelten und welche Folgen eine verspätete Zahlung hat. Erläutert werden zudem Versicherungssteuer, SEPA-Lastschrift und die Beitragsberechnung bei vorzeitiger Vertragsbeendigung.
Beitrag und Versicherungssteuer
Beitragszahlung:
Die Beiträge können je nach Vereinbarung durch Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeiträge entrichtet werden. Die Versicherungsperiode umfasst:
- bei Monatsbeiträgen einen Monat,
- bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr,
- bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr,
- bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
Versicherungssteuer:
Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat. Diese wird ungekürzt an die Finanzverwaltung abgeführt.
Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung – erster oder einmaliger Beitrag
Fälligkeit der Zahlung:
Der erste Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins bzw. Ihrer Annahmeerklärung (Invitatio-Modell) fällig.
Späterer Beginn des Versicherungsschutzes:
Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht wurde. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Rücktritt:
Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist. Der Versicherer kann nicht zurücktreten, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Vorversicherung:
Soweit der Versicherungsschutz in unmittelbarem Anschluss an eine Vorversicherung bei einem anderen Versicherer übernommen wurde, wird sich der Versicherer bei Nichtzahlung des Beitrags nicht auf Leistungsfreiheit berufen, sofern der Beitrag innerhalb von sechs Wochen nach Fälligkeit gezahlt wurde.
Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung – Folgebeitrag
Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, am Monatsersten des vereinbarten Beitragszeitraums fällig.
Verzug:
Wird der Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug, es sei denn, dass er die verspätete Zahlung nicht zu vertreten hat.
Der Versicherer ist berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
Zahlungsaufforderung:
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform eine Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen muss. Die Bestimmung ist nur wirksam, wenn sie die rückständigen Beträge der Beiträge, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und die Rechtsfolgen angibt, die nach den folgenden Absätzen mit dem Fristablauf verbunden sind.
Kein Versicherungsschutz:
Ist der Versicherungsnehmer nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in Verzug, besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz, wenn er mit der Zahlungsaufforderung darauf hingewiesen wurde.
Kündigung:
Ist der Versicherungsnehmer nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in Verzug, kann der Versicherer den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn er den Versicherungsnehmer mit der Zahlungsaufforderung darauf hingewiesen hat.
Hat der Versicherer gekündigt und zahlt der Versicherungsnehmer danach innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungsfälle, die zwischen dem Zugang der Kündigung und der Zahlung eingetreten sind, besteht jedoch kein Versicherungsschutz.
Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat
Rechtzeitige Zahlung:
Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht.
Konnte der fällige Betrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Beendigung des Lastschriftverfahrens:
Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Gründen zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.
Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags hat der Versicherer, soweit etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Beitrags, die dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.
Was bedeutet das konkret?
Sie können Ihren Beitrag monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zahlen; im Beitrag ist die Versicherungssteuer bereits enthalten. Zahlen Sie den ersten Beitrag pünktlich, damit Ihr Schutz rechtzeitig beginnt. Bei Folgebeiträgen kann eine verspätete Zahlung zum Wegfall des Versicherungsschutzes und zur Kündigung führen. Wer per SEPA-Lastschrift zahlt, ist auf der sicheren Seite, solange das Konto gedeckt ist und die Einziehung nicht widersprochen wird. Endet der Vertrag früher, zahlen Sie nur für den Zeitraum, in dem Schutz bestand.
Häufige Fragen
In welchen Zahlweisen kann ich den Beitrag entrichten?
Je nach Vereinbarung durch Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeiträge. Die Versicherungsperiode entspricht dem jeweils gewählten Zeitraum.
Wann wird der erste Beitrag fällig?
Der erste Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins bzw. Ihrer Annahmeerklärung (Invitatio-Modell) fällig.
Was passiert, wenn ich einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahle?
Sie geraten ohne Mahnung in Verzug, sofern Sie die verspätete Zahlung zu vertreten haben. Der Versicherer kann eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen. Bleiben Sie danach in Verzug, besteht kein Versicherungsschutz und der Vertrag kann ohne Frist gekündigt werden – jeweils, wenn Sie darauf hingewiesen wurden.
Gilt die Zahlung bei SEPA-Lastschrift als rechtzeitig?
Ja, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen. Konnte der Betrag ohne Ihr Verschulden nicht eingezogen werden, ist die Zahlung noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer Zahlungsaufforderung in Textform erfolgt.
Wie viel Beitrag ist bei vorzeitiger Vertragsbeendigung fällig?
Soweit nichts anderes bestimmt ist, hat der Versicherer nur Anspruch auf den Teil des Beitrags, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018