Bei der Degenia Rechtsschutzversicherung endet der Schutz, wenn der versicherte Gegenstand ganz oder teilweise wegfällt – mit einer Nachhaftung von bis zu drei Jahren. Auch beim Tod des Versicherungsnehmers bleibt der Versicherungsschutz unter bestimmten Voraussetzungen bestehen, und wer den Beitrag zahlt, kann neuer Versicherungsnehmer werden.
Wegfall des Gegenstands der Versicherung (Absatz 1):
- Fällt der Gegenstand der Versicherung ganz oder teilweise weg, endet insoweit die Versicherung sowie die Verpflichtung des Versicherungsnehmers zur Zahlung des Beitrags.
- Erlangt der Versicherer später als sechs Monate nach dem Wegfall des Gegenstands der Versicherung hiervon Kenntnis, steht ihm der Beitrag bis zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung zu.
- Der Versicherer haftet bis zur Dauer von drei Jahren nach Wegfall des Gegenstands der Versicherung für solche Rechtsschutzfälle, die in unmittelbarem Zusammenhang hiermit stehen und für die sonst kein Versicherungsschutz im Rahmen einer anderen Rechtsschutzversicherung erlangt werden könnte.
Tod des Versicherungsnehmers (Absatz 2):
- Im Falle des Todes des Versicherungsnehmers besteht der Versicherungsschutz bis zum Ende der laufenden Beitragsperiode fort, soweit der Beitrag am Todestag gezahlt war und nicht aus sonstigen Gründen ein Wegfall des Gegenstands der Versicherung vorliegt.
- Wird der nach dem Todestag nächstfällige Beitrag bezahlt, bleibt der Versicherungsschutz in dem am Todestag bestehenden Umfang aufrechterhalten.
- Derjenige, der den Beitrag gezahlt hat oder für den gezahlt wurde, wird anstelle des Verstorbenen Versicherungsnehmer.
- Er kann innerhalb eines Jahres nach dem Todestag die Aufhebung des Versicherungsvertrags mit Wirkung ab Todestag verlangen.
Was bedeutet das konkret?
Verschwindet das versicherte Objekt – etwa weil es nicht mehr existiert –, läuft der Schutz dafür aus und der Beitrag entfällt. Für eng damit zusammenhängende Fälle besteht jedoch noch eine begrenzte Nachhaftung. Stirbt der Versicherungsnehmer, endet der Vertrag nicht automatisch: Er kann fortgeführt werden, und wer den Beitrag übernimmt, rückt als neuer Versicherungsnehmer nach. Diese Paraphrase dient nur als Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn der versicherte Gegenstand wegfällt?
Fällt der Gegenstand der Versicherung ganz oder teilweise weg, endet insoweit die Versicherung sowie die Pflicht zur Beitragszahlung.
Wie lange besteht nach dem Wegfall noch Versicherungsschutz?
Der Versicherer haftet bis zur Dauer von drei Jahren nach dem Wegfall für Rechtsschutzfälle, die in unmittelbarem Zusammenhang damit stehen und für die sonst kein Schutz in einer anderen Rechtsschutzversicherung erlangt werden könnte.
Was gilt beim Beitrag, wenn der Versicherer erst spät vom Wegfall erfährt?
Erlangt der Versicherer später als sechs Monate nach dem Wegfall hiervon Kenntnis, steht ihm der Beitrag bis zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung zu.
Bleibt der Versicherungsschutz nach dem Tod des Versicherungsnehmers erhalten?
Der Schutz besteht bis zum Ende der laufenden Beitragsperiode fort, sofern der Beitrag am Todestag gezahlt war und kein sonstiger Wegfall des Gegenstands vorliegt. Wird der nächstfällige Beitrag gezahlt, bleibt der Schutz im am Todestag bestehenden Umfang erhalten.
Wer wird nach dem Tod neuer Versicherungsnehmer?
Derjenige, der den Beitrag gezahlt hat oder für den gezahlt wurde, wird anstelle des Verstorbenen Versicherungsnehmer. Er kann innerhalb eines Jahres nach dem Todestag die Aufhebung des Vertrags mit Wirkung ab Todestag verlangen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018