Ansprüche aus der Rechtsschutzversicherung der Degenia verjähren im Tarif T17 nach drei Jahren, wobei sich die Fristberechnung nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches richtet. Wird ein Anspruch beim Versicherer angemeldet, ist die Verjährung bis zur Entscheidung in Textform gehemmt.
(1) Verjährungsfrist:
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
(2) Hemmung der Verjährung:
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei dem Versicherer angemeldet worden, ist die Verjährung von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem die Entscheidung des Versicherers dem Versicherten in Textform zugeht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
Was bedeutet das konkret?
Ansprüche gegenüber der Rechtsschutzversicherung sind zeitlich begrenzt: Nach drei Jahren können sie verjähren, berechnet nach den Regeln des BGB. Wer einen Anspruch beim Versicherer meldet, muss jedoch nicht befürchten, dass die Frist während der Bearbeitung weiterläuft – sie pausiert, bis die Entscheidung schriftlich (in Textform) beim Versicherten eingeht.
Häufige Fragen
In welcher Frist verjähren Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag?
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
Wonach richtet sich die Berechnung der Verjährungsfrist?
Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Was passiert mit der Verjährung, wenn ich einen Anspruch anmelde?
Ist ein Anspruch beim Versicherer angemeldet worden, ist die Verjährung von der Anmeldung an gehemmt.
Bis zu welchem Zeitpunkt ist die Verjährung gehemmt?
Die Hemmung gilt bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Entscheidung des Versicherers dem Versicherten in Textform zugeht.