Der örtliche Geltungsbereich der Degenia Rechtsschutzversicherung umfasst Europa, die außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeers, die Kanarischen Inseln, die Azoren und Madeira – darüber hinaus besteht weltweiter Schutz bis zu einem Höchstbetrag von 300.000 EUR. Einige Leistungsarten gelten jedoch nur vor deutschen Gerichten.
(1) Allgemeiner Geltungsbereich:
Allgemein besteht Versicherungsschutz, soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in einem der folgenden Bereiche erfolgt und ein Gericht oder eine Behörde in diesem Bereich gesetzlich zuständig ist oder wäre, wenn ein gerichtliches oder behördliches Verfahren eingeleitet werden würde:
- Europa
- die außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeers (das sind: der asiatische Teil der Türkei, Syrien, Libanon, Israel, Ägypten, Libyen, Tunesien, Algerien und Marokko)
- die Kanarischen Inseln
- die Azoren
- Madeira
Die Grenze Europas zu Asien verläuft entlang des Urals und der Grenzen von Russland und Georgien zu Kasachstan, Aserbaidschan und Armenien.
(2) Weltweiter Versicherungsschutz:
Darüber hinaus besteht weltweit Versicherungsschutz, wobei der Versicherer die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 300.000 EUR übernimmt. Kosten über 100.000 EUR trägt der Versicherer, soweit diese nach deutschem Kostenrecht entstanden wären.
In den Fällen einer Inanspruchnahme gemäß Abs. 2 Satz 1 ist ausgeschlossen:
- die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit
- die Interessenwahrnehmung im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rechten oder Teilnutzungsrechten (Timesharing) an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen
(3) Leistungen nur vor deutschen Gerichten bzw. in Deutschland:
Nur vor deutschen Gerichten werden gewährt:
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
- Sozialgerichts-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz vor Gerichten gemäß § 2 g) bb)
- »aktiver Straf-Rechtsschutz« für das Opfer von Gewaltstraftaten
- Familien- und Erb-Rechtsschutz vor Gerichten
Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht muss durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt erfolgen.
Der Daten-Rechtsschutz gemäß § 2 l) wird nur für das Gebiet der Bundesrepublik gewährt. Dies gilt auch für:
- Vorsorge-Rechtsberatung (§ 2 k) cc))
- vorsorgliche Verfügungen und vertragliche Vereinbarungen (§ 2 m) bb))
Was bedeutet das konkret?
Als unverbindliche Lesehilfe: Der Versicherungsschutz gilt grundsätzlich in Europa und in bestimmten Mittelmeer-Regionen sowie auf einigen Inselgruppen. Weltweit ist ebenfalls Schutz vorgesehen, allerdings mit einer Kostenobergrenze und mit einigen Ausnahmen. Für bestimmte Rechtsgebiete – etwa Steuer-, Familien-, Erb- oder Daten-Rechtsschutz – gelten Leistungen ausschließlich in Deutschland bzw. vor deutschen Gerichten.
Häufige Fragen
Wo besteht allgemein Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz besteht allgemein in Europa, in den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeers, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren und auf Madeira, sofern ein Gericht oder eine Behörde in diesem Bereich zuständig ist oder wäre.
Gibt es auch weltweiten Versicherungsschutz?
Ja, darüber hinaus besteht weltweit Versicherungsschutz. Der Versicherer übernimmt die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 300.000 EUR. Kosten über 100.000 EUR trägt der Versicherer, soweit diese nach deutschem Kostenrecht entstanden wären.
Was ist beim weltweiten Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Ausgeschlossen ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit sowie im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rechten oder Teilnutzungsrechten (Timesharing) an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen.
Welche Leistungen gelten nur in Deutschland?
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, Sozialgerichts-Rechtsschutz, Verwaltungs-Rechtsschutz vor Gerichten gemäß § 2 g) bb), »aktiver Straf-Rechtsschutz« für das Opfer von Gewaltstraftaten sowie Familien- und Erb-Rechtsschutz vor Gerichten werden nur vor deutschen Gerichten gewährt. Der Daten-Rechtsschutz gemäß § 2 l) wird nur für das Gebiet der Bundesrepublik gewährt; dies gilt auch für die Vorsorge-Rechtsberatung sowie vorsorgliche Verfügungen und vertragliche Vereinbarungen.
Wo verläuft die Grenze Europas zu Asien für den Geltungsbereich?
Die Grenze Europas zu Asien verläuft entlang des Urals und der Grenzen von Russland und Georgien zu Kasachstan, Aserbaidschan und Armenien.
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