In der Rechtsschutzversicherung der Degenia legt der Tarif T17 fest, wie Beiträge und Versicherungsbedingungen angepasst werden können. Geregelt sind künftige Bedingungsverbesserungen und die Beitragsanpassung – zwei weitere Punkte sind nicht belegt.
Im Tarif T17 gilt für die Anpassung der Beiträge oder der Versicherungsbedingungen Folgendes:
- (A) Künftige Bedingungsverbesserungen
- (B) Beitragsanpassung
- (C) nicht belegt
- (D) nicht belegt
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelung beschreibt, in welchen Bereichen eine Anpassung vorgesehen ist: Zum einen können sich die Versicherungsbedingungen künftig verbessern, zum anderen ist eine Anpassung des Beitrags geregelt. Zwei weitere mögliche Punkte sind in diesem Tarif nicht belegt. Diese Paraphrase dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welche Punkte regeln die Anpassung im Tarif T17?
Geregelt sind künftige Bedingungsverbesserungen (A) und die Beitragsanpassung (B). Die Punkte (C) und (D) sind nicht belegt.
Sind Verbesserungen der Versicherungsbedingungen vorgesehen?
Ja, künftige Bedingungsverbesserungen sind unter Punkt (A) vorgesehen.
Ist eine Beitragsanpassung möglich?
Ja, eine Beitragsanpassung ist unter Punkt (B) geregelt.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Sie gilt für den Tarif T17 der Rechtsschutzversicherung der Degenia.