In der Rechtsschutzversicherung der Degenia profitieren Bestandskunden im Tarif T17 automatisch von künftigen Bedingungsverbesserungen: Enthält ein neues Bedingungswerk ausschließlich Leistungsverbesserungen und keine nachteiligen Änderungen bei der Tarifierung, gilt es ohne Zutun auch für den bestehenden Vertrag.
Automatische Übernahme künftiger Bedingungsverbesserungen:
Wird das dem Vertrag zugrundeliegende Bedingungswerk für Neuverträge vom Versicherer geändert, so gilt das neue Bedingungswerk unter bestimmten Voraussetzungen automatisch auch für den bestehenden Vertrag.
Zum Bedingungswerk gehören:
- Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB-T17)
- Versicherungsbedingungen für den Spezial-Straf-Rechtsschutz (VBS-T17)
Voraussetzungen für die automatische Anwendung:
- a) Das neue Bedingungswerk enthält im Vergleich zum zugrundeliegenden Bedingungswerk ausschließlich Leistungsverbesserungen (das kann z. B. eine Erweiterung des Versicherungsschutzes oder der Wegfall eines Ausschlussgrundes oder einer Obliegenheit sein).
- b) Die im neuen Bedingungswerk enthaltenen Leistungsverbesserungen führen für Neuverträge im Vergleich zum bestehenden Vertrag nicht zu einer nachteiligen Änderung der Tarifierungskriterien oder Berechnungsgrundlage.
Beide Voraussetzungen müssen zusammen erfüllt sein.
Zeitpunkt der Anwendung:
Das neue Bedingungswerk findet auf den bestehenden Vertrag ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres Anwendung, das auf den Zeitpunkt folgt, zu dem der Versicherer das neue Bedingungswerk für Neuverträge verwendet.
Was bedeutet das konkret?
Verbessert der Versicherer seine Bedingungen für neue Verträge, müssen Sie als Bestandskunde nichts tun: Bringt die neue Fassung ausschließlich Vorteile und keine Nachteile bei der Tarifberechnung, wird sie ganz von selbst auch Teil Ihres bestehenden Vertrags. Die Verbesserung greift dabei ab dem folgenden Versicherungsjahr.
Häufige Fragen
Muss ich Bedingungsverbesserungen selbst beantragen?
Nein. Bei Erfüllung der Voraussetzungen gilt das neue Bedingungswerk automatisch auch für den bestehenden Vertrag.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Das neue Bedingungswerk muss ausschließlich Leistungsverbesserungen enthalten und darf nicht zu einer nachteiligen Änderung der Tarifierungskriterien oder Berechnungsgrundlage führen.
Was zählt als Leistungsverbesserung?
Das kann zum Beispiel eine Erweiterung des Versicherungsschutzes oder der Wegfall eines Ausschlussgrundes oder einer Obliegenheit sein.
Ab wann gilt das verbesserte Bedingungswerk für meinen Vertrag?
Ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres, das auf den Zeitpunkt folgt, zu dem der Versicherer das neue Bedingungswerk für Neuverträge verwendet.
Welche Bedingungswerke sind betroffen?
Die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB-T17) und die Versicherungsbedingungen für den Spezial-Straf-Rechtsschutz (VBS-T17).
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018