Die Degenia Rechtsschutzversicherung übernimmt im Tarif T17 die Kosten der Mediation als freiwilliges, außergerichtliches Verfahren zur Streitbeilegung – mit bis zu 3.000 EUR je Verfahren, maximal 6.000 EUR pro Kalenderjahr, freier Mediatorenwahl und ohne Abzug einer Selbstbeteiligung bei erfolgreicher Erledigung.
(1) Was ist Mediation?
Mediation ist ein Verfahren zur freiwilligen, außergerichtlichen Streitbeilegung. Die Parteien erarbeiten dabei mit Hilfe der Moderation eines neutralen Dritten (Mediator) eine eigenverantwortliche Problemlösung.
(2) Umfang:
Mediation besteht für alle versicherte Angelegenheiten.
(3) Auswahl des Mediators:
- Der Versicherungsnehmer ist in der Auswahl des Mediators frei.
- Der Versicherer verpflichtet sich, dem Versicherungsnehmer auf Anforderung mindestens zwei geeignete Mediatoren zu benennen.
- Geeignet ist ein Mediator, der zertifiziert ist oder der die gesetzlichen Mindestvoraussetzungen für die Zertifizierung als Mediator erfüllt.
- Der Versicherer haftet nicht für die Tätigkeit des Mediators.
(4) Kostenübernahme:
- Der Versicherer trägt den auf den Versicherungsnehmer entfallenden Anteil an den Kosten des Mediators für die Durchführung des Mediationsverfahrens in Deutschland.
- Höchstbetrag: bis zu 3.000 EUR je Mediationsverfahren.
- Jedoch nicht mehr als 6.000 EUR für alle in einem Kalenderjahr eingeleiteten Mediationsverfahren.
- Sind am Mediationsverfahren nicht versicherte Personen beteiligt, übernimmt der Versicherer die Kosten anteilig im Verhältnis Versicherter zu nicht versicherten Personen.
(5) Selbstbeteiligung:
Wird die Angelegenheit durch die Mediation erledigt, wird eine Selbstbeteiligung nicht abgezogen.
(6) Nicht versicherte oder nicht versicherbare Angelegenheiten:
In nicht versicherten oder nicht versicherbaren Angelegenheiten übernimmt der Versicherer die Kosten einer telefonischen Mediation je Kalenderjahr durch einen von ihm benannten Mediator. Voraussetzung ist hierbei, dass der Versicherungsvertrag seit mindestens drei Jahren schadenfrei verlaufen ist.
Was bedeutet das konkret?
Statt vor Gericht zu ziehen, können Sie einen Streit mit Unterstützung eines neutralen Mediators einvernehmlich lösen. Sie dürfen Ihren Mediator selbst aussuchen, und der Rechtsschutz beteiligt sich an dessen Kosten bis zu festgelegten Höchstbeträgen. Führt die Mediation zum Erfolg, entfällt der Abzug der Selbstbeteiligung. Für Fälle, die nicht versichert sind, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen eine telefonische Mediation.
Häufige Fragen
Was ist Mediation?
Mediation ist ein Verfahren zur freiwilligen, außergerichtlichen Streitbeilegung, bei dem die Parteien mit Hilfe der Moderation eines neutralen Dritten (Mediator) eine eigenverantwortliche Problemlösung erarbeiten.
Wie hoch sind die übernommenen Mediationskosten?
Der Versicherer trägt den auf den Versicherungsnehmer entfallenden Anteil bis zu 3.000 EUR je Mediationsverfahren, jedoch nicht mehr als 6.000 EUR für alle in einem Kalenderjahr eingeleiteten Mediationsverfahren.
Kann ich den Mediator selbst auswählen?
Ja, der Versicherungsnehmer ist in der Auswahl des Mediators frei. Auf Anforderung benennt der Versicherer mindestens zwei geeignete Mediatoren. Geeignet ist ein Mediator, der zertifiziert ist oder die gesetzlichen Mindestvoraussetzungen für die Zertifizierung erfüllt.
Fällt bei erfolgreicher Mediation eine Selbstbeteiligung an?
Nein. Wird die Angelegenheit durch die Mediation erledigt, wird eine Selbstbeteiligung nicht abgezogen.
Gibt es auch für nicht versicherte Angelegenheiten eine Mediation?
In nicht versicherten oder nicht versicherbaren Angelegenheiten übernimmt der Versicherer die Kosten einer telefonischen Mediation je Kalenderjahr durch einen von ihm benannten Mediator. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsvertrag seit mindestens drei Jahren schadenfrei verlaufen ist.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018