Der Privat- und Berufs-Rechtsschutz der Degenia Rechtsschutzversicherung schützt Sie und Ihren Lebenspartner im privaten und beruflichen Bereich – von Schadenersatz- über Arbeits- bis hin zu Straf- und Opfer-Rechtsschutz. Erfahren Sie, wer mitversichert ist, welche Leistungsarten enthalten sind und wann kein Versicherungsschutz besteht.
(1) Versicherte Personen und Bereiche:
Sie und Ihr ehelicher / eingetragener oder im Versicherungsschein genannter sonstiger Lebenspartner i. S. d. § 3 Abs. 4 b) haben Versicherungsschutz für Ihren privaten und beruflichen Bereich.
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn Sie rechtliche Interessen im Zusammenhang mit einer der folgenden Tätigkeiten wahrnehmen:
- eine gewerbliche Tätigkeit,
- eine freiberufliche Tätigkeit oder
- eine sonstige selbständige Tätigkeit.
Wann liegt eine sonstige selbständige Tätigkeit vor?
Wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden oder erzielt werden sollen, die keine Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit (Beispiele: Löhne oder Gehälter) oder Einkünfte aus Rente sind.
Versicherungsschutz haben Sie und die mitversicherten Personen auch bei Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr, und zwar beispielsweise als:
- Fahrgast,
- Fußgänger,
- Radfahrer oder
- sonstiger Teilnehmer (wie unter anderem als Inline-Skater, Rollschuh- oder Skateboardfahrer, Reiter).
(2) Mitversicherte Personen:
- Ihre minderjährigen Kinder und die Ihres versicherten Lebenspartners,
- Ihre unverheirateten volljährigen Kinder und die Ihres versicherten Lebenspartners.
Die Kinder dürfen allerdings nicht in einer eigenen eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft i. S. d. § 3 Abs. 4 b) leben.
Die Mitversicherung von volljährigen Kindern endet in jedem Fall zu dem Zeitpunkt, zu dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein Einkommen erhalten.
(3) Der Versicherungsschutz umfasst:
- Schadenersatz-Rechtsschutz § 2 a) (Beispiele: Unfall, Hundebiss, Eigentumsverletzung)
- Arbeits-Rechtsschutz § 2 b) (Beispiele: Kündigung, Abmahnung, Streit um Urlaubsgeld)
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht § 2 d) (Beispiele: Handwerker, Reiseveranstalter, Online-Shopping)
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten § 2 e) (Beispiel: Finanzamt wegen laufender Anliegerabgabe)
- Sozial-Rechtsschutz (vor Gerichten) in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten § 2 f) bb) und cc) (Beispiele: Übernahme Behandlungskosten, Rentenhöhe, Pflegestufen-Eingruppierung)
- Verwaltungs-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten § 2 g) bb) (Beispiele: Schulnote wegen Versetzung, Ablehnung Kita-Platz)
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz § 2 h) (Beispiel: Disziplinarverfahren bei Beamten oder Soldaten wegen Vorwurf dienstlicher Verfehlung)
- Straf-Rechtsschutz § 2 i) (Beispiel: Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung nach Verletzung der Streupflicht)
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz § 2 j) (Beispiele: Bußgeld nach Nichtbefolgung einer Hundeanleinungspflicht, Lärmbelästigung)
- Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht § 2 k) (Beispiele: Beratung im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht bei Fragen zu Unterhalt/ Sorgerecht/ Erbschaft)
- Opfer-Rechtsschutz § 2 l) (Beispiele: Opfer einer Gewaltstraftat, Nebenkläger im Strafprozess)
(4) Wenn besonders vereinbart, gilt der in Abs. 3 genannte Arbeits-Rechtsschutz abweichend von § 2 b) und § 6 Abs. 4 ausschließlich für Fälle der rechtlichen Interessenwahrnehmung aus einer betrieblichen Altersversorgung und wegen Ruhestandsbezügen und Beihilfeleistungen aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis.
(5) Sie können den Versicherungsschutz um den Spezial-Straf-Rechtsschutz für den privaten Bereich von Ihnen und den mitversicherten Personen erweitern.
(6) Kein Versicherungsschutz besteht, wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen wahrnehmen als:
- Eigentümer,
- Halter,
- Erwerber,
- Mieter,
- Leasingnehmer und
- Fahrer eines Kraftfahrzeugs zu Lande, Motorfahrzeugs zu Wasser oder in der Luft sowie Anhängers.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Baustein deckt rechtliche Auseinandersetzungen aus Ihrem privaten und beruflichen Alltag ab – etwa Streit mit dem Arbeitgeber, mit Handwerkern oder als Verkehrsteilnehmer zu Fuß, per Rad oder als Fahrgast. Neben Ihnen und Ihrem Lebenspartner sind unter bestimmten Voraussetzungen auch Kinder mitversichert. Für selbständige oder gewerbliche Tätigkeiten sowie für Streitigkeiten rund um eigene Fahrzeuge greift dieser Baustein hingegen nicht. Diese Erläuterung dient als unverbindliche Lesehilfe – maßgeblich sind die Regelungen des Tarifs.
Häufige Fragen
Wer ist im Privat- und Berufs-Rechtsschutz mitversichert?
Mitversichert sind Ihre minderjährigen Kinder und die Ihres versicherten Lebenspartners sowie Ihre unverheirateten volljährigen Kinder und die Ihres Lebenspartners, sofern sie nicht in einer eigenen eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft leben. Die Mitversicherung volljähriger Kinder endet, sobald sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und dafür ein Einkommen erhalten.
Bin ich als Fußgänger oder Radfahrer versichert?
Ja. Versicherungsschutz besteht auch bei Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr, beispielsweise als Fahrgast, Fußgänger, Radfahrer oder sonstiger Teilnehmer wie Inline-Skater, Rollschuh- oder Skateboardfahrer sowie Reiter.
Wann besteht kein Versicherungsschutz?
Kein Schutz besteht bei rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit. Ebenso ausgeschlossen sind Interessen, die Sie als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter, Leasingnehmer oder Fahrer eines Kraftfahrzeugs zu Lande, Motorfahrzeugs zu Wasser oder in der Luft sowie Anhängers wahrnehmen.
Welche Leistungsarten sind enthalten?
Enthalten sind unter anderem Schadenersatz-, Arbeits-, Vertrags- und Sachenrecht-, Steuer-, Sozial-, Verwaltungs-, Disziplinar- und Standes-, Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Beratungs- (Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht) sowie Opfer-Rechtsschutz.
Kann der Schutz erweitert werden?
Ja. Sie können den Versicherungsschutz um den Spezial-Straf-Rechtsschutz für den privaten Bereich von Ihnen und den mitversicherten Personen erweitern.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025