Für Selbständige und Firmen bietet die Rechtsschutzversicherung der Degenia im Tarif T25 Schutz rund um die gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit – vom Schadenersatz- und Arbeits-Rechtsschutz über Steuer- und Sozial-Rechtsschutz vor Gerichten bis hin zum Daten-Rechtsschutz. Mitversichert sind auch beschäftigte Personen, und der Schutz wirkt unter Bedingungen bis zu drei Jahre über das Vertragsende hinaus.
(1) Versicherte Tätigkeit und mitversicherte Personen:
Sie haben Versicherungsschutz für Ihre im Versicherungsschein bezeichnete gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit. Mitversichert sind die von Ihnen beschäftigten Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für Sie.
(2) Der Versicherungsschutz umfasst:
- Schadenersatz-Rechtsschutz § 2 a), (Beispiele: Ersatzsachschaden/ Reparaturkosten bei Beschädigung von Firmeneigentum, Ersatzvermögensschaden/ Verdienstausfall)
- Arbeits-Rechtsschutz § 2 b), (Beispiele: Kündigung Arbeitnehmer, Lohn- und Urlaubsforderung, Zeugniserteilung, Mutter-/ Jugendschutz, Weihnachtsgeld)
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten § 2 e), (Beispiele: Streit mit Finanzamt vor Gericht wegen falscher Festsetzung der Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer, Betriebsausgaben)
- Sozial-Rechtsschutz (vor Gerichten) in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten § 2 f) bb), (Beispiel: Streit vor Gericht wegen Abführung der Sozialversicherungsbeiträge)
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz § 2 h), (Beispiel: Verstoß gegen spezielle Bestimmungen bei bestimmten Berufsgruppen, zum Beispiel Architekten)
- Straf-Rechtsschutz § 2 i) bb), (Beispiele: Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung nach Personenschaden, wegen Verletzung der Aufsichtspflicht, Nichteinhaltung von Sicherheitsvorschriften)
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz § 2 j) bb), (Beispiel: Vorwurf Verstoß gegen die Gewerbeordnung)
- Opfer-Rechtsschutz § 2 l),
- Daten-Rechtsschutz vor Gerichten § 24 Abs. 3. (Beispiele: Gerichtliche Abwehr von Ansprüchen wegen Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung von Daten)
(3) Daten-Rechtsschutz vor Gerichten:
a) Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Ihre gewerbliche, freiberufliche und sonstige selbständige Tätigkeit in Bezug auf die gerichtliche Abwehr von Ansprüchen / Forderungen Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) oder der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung personenbezogener Daten, die Sie in Ihrer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit oder als Firma verarbeitet haben oder haben verarbeiten lassen (Daten-Rechtsschutz vor Gerichten) und für die Verteidigung in Verfahren wegen des Vorwurfs einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit gemäß der §§ 43 und 44 BDSG, beschränkt auf den beruflichen Bereich. (Beispiel: Ihr Kunde verklagt Sie auf Löschung seiner bei Ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten.)
b) Anspruch auf Rechtsschutz besteht von dem Zeitpunkt an, in dem Sie einen Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften begangen haben oder begangen haben sollen.
(4) Kein Versicherungsschutz besteht, wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen wahrnehmen als:
- Eigentümer,
- Halter,
- Erwerber,
- Mieter,
- Leasingnehmer und
- Fahrer eines Kraftfahrzeugs zu Lande, Motorfahrzeugs zu Wasser oder in der Luft sowie Anhängers.
(5) Schutz nach Vertragsende:
Endet der Versicherungsvertrag durch Ihre Berufsaufgabe oder Ihren Tod, wird Ihnen bzw. Ihren Erben Versicherungsschutz auch für Rechtsschutzfälle gewährt, die innerhalb von drei Jahren nach der Beendigung des Versicherungsvertrages eintreten und im Zusammenhang mit Ihrer im Versicherungsschein genannten Eigenschaft steht.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Baustein sichert Sie rund um Ihre selbständige oder gewerbliche Tätigkeit ab und schließt Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei ihrer beruflichen Tätigkeit für Sie ein. Abgedeckt sind verschiedene Rechtsbereiche – etwa bei Schadenersatz, Arbeitsstreitigkeiten, Steuer- und Sozialverfahren vor Gericht, berufsständischen Vorwürfen sowie beim Umgang mit personenbezogenen Daten. Streitigkeiten rund um Fahrzeuge sind hier ausgenommen, und nach dem Ende des Vertrags durch Berufsaufgabe oder Tod besteht unter den genannten Voraussetzungen noch für eine begrenzte Zeit Schutz.
Häufige Fragen
Sind meine Beschäftigten mitversichert?
Ja. Mitversichert sind die von Ihnen beschäftigten Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für Sie.
Welche Rechtsbereiche sind abgedeckt?
Der Versicherungsschutz umfasst unter anderem Schadenersatz-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, Sozial-Rechtsschutz vor Gerichten in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, Opfer-Rechtsschutz sowie Daten-Rechtsschutz vor Gerichten.
Was leistet der Daten-Rechtsschutz vor Gerichten?
Er erstreckt sich auf die gerichtliche Abwehr von Ansprüchen Betroffener nach BDSG oder DSGVO auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung personenbezogener Daten, die Sie beruflich verarbeitet haben oder haben verarbeiten lassen, sowie auf die Verteidigung in Verfahren wegen des Vorwurfs einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit gemäß §§ 43 und 44 BDSG, beschränkt auf den beruflichen Bereich.
Gilt der Schutz auch für Fahrzeuge?
Nein. Kein Versicherungsschutz besteht, wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter, Leasingnehmer oder Fahrer eines Kraftfahrzeugs zu Lande, Motorfahrzeugs zu Wasser oder in der Luft sowie Anhängers wahrnehmen.
Bin ich nach Berufsaufgabe noch geschützt?
Endet der Vertrag durch Berufsaufgabe oder Tod, wird Ihnen bzw. Ihren Erben Versicherungsschutz auch für Rechtsschutzfälle gewährt, die innerhalb von drei Jahren nach Vertragsende eintreten und im Zusammenhang mit Ihrer im Versicherungsschein genannten Eigenschaft stehen.