Bei der Degenia Rechtsschutzversicherung im Tarif T25 ist geregelt, an welchen Gerichten Sie klagen können und wo wir Sie verklagen dürfen – abhängig davon, ob Sie eine natürliche oder juristische Person sind, an Ihrem Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Firmensitz. Zudem gilt für den Vertrag deutsches Recht.
(1) Klagen gegen uns als Versicherungsunternehmen
Sollten Sie mit unserer Leistung nicht zufrieden sein, können Sie in diesem Fall eine Klage gegen uns an folgenden Orten einreichen:
- am Sitz unseres Versicherungsunternehmens oder
- wenn Sie eine natürliche Person sind, auch am Gericht Ihres Wohnsitzes [eine „natürliche Person“ ist ein Mensch, im Gegensatz zur „juristischen Person“; das ist zum Beispiel eine GmbH, eine AG oder ein Verein.].
- Haben Sie keinen Wohnsitz, können Sie die Klage am Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts einreichen.
(2) Klagen gegen Sie als Versicherungsnehmer
Sollten wir Sie verklagen wollen, können wir die Klage an folgenden Orten einreichen:
- wenn Sie eine natürliche Person sind, am Gericht Ihres Wohnsitzes [eine „natürliche Person“ ist ein Mensch, im Gegensatz zur „juristischen Person“; das ist zum Beispiel eine GmbH, eine AG oder ein Verein.]. Haben Sie keinen Wohnsitz, können wir die Klage am Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts einreichen.
- Wenn Sie eine juristische Person sind oder eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft, ist das Gericht an Ihrem Sitz oder Ihrer Niederlassung zuständig.
(3) Klage gegen Sie als Versicherungsnehmer, wenn Ihr Wohnort unbekannt ist
Wenn Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, reichen wir die Klage am Sitz unseres Versicherungsunternehmens ein.
(4) Anzuwendendes Recht
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
- Formen des Versicherungsschutzes
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Vereinfacht gesagt: Möchten Sie gegen den Versicherer klagen, haben Sie die Wahl zwischen dem Gericht am Firmensitz des Versicherers und – als Privatperson – dem Gericht an Ihrem Wohnort. Umgekehrt wählt der Versicherer bei einer Klage gegen Sie in der Regel das Gericht an Ihrem Wohnort beziehungsweise – bei Unternehmen und Gesellschaften – an deren Sitz oder Niederlassung. Ist Ihr Wohnort nicht bekannt, klagt der Versicherer an seinem eigenen Sitz. Grundlage des gesamten Vertrags ist deutsches Recht.
Häufige Fragen
Wo kann ich als Privatperson gegen die Degenia klagen?
Als natürliche Person können Sie am Sitz des Versicherungsunternehmens oder am Gericht Ihres Wohnsitzes klagen. Haben Sie keinen Wohnsitz, ist das Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.
Wo kann der Versicherer mich als Versicherungsnehmer verklagen?
Bei natürlichen Personen am Gericht des Wohnsitzes, ersatzweise am gewöhnlichen Aufenthalt. Bei juristischen Personen sowie Offener Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eingetragener Partnerschaftsgesellschaft ist das Gericht am Sitz oder an der Niederlassung zuständig.
Was passiert, wenn mein Wohnort nicht bekannt ist?
Ist Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, reicht der Versicherer die Klage am Sitz des Versicherungsunternehmens ein.
Welches Recht gilt für den Vertrag?
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
Was ist der Unterschied zwischen natürlicher und juristischer Person?
Eine natürliche Person ist ein Mensch. Eine juristische Person ist zum Beispiel eine GmbH, eine AG oder ein Verein.