Für Nichtselbständige übernimmt die Degenia Rechtsschutzversicherung die Kosten einer vermittelten außergerichtlichen Mediation in Deutschland – bis maximal 3.000 Euro je Verfahren und 6.000 Euro pro Kalenderjahr, ohne Wartezeit und ohne Anrechnung einer Selbstbeteiligung.
Was ist Mediation?
Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren. Angestrebt wird eine einvernehmliche Beilegung des Konflikts durch die Parteien. Diese erhalten hierzu die Hilfe eines Mediators. Eine Mediation erfolgt freiwillig und eigenverantwortlich.
Um Ihnen eine einvernehmliche und nachhaltige Konfliktbeilegung zu ermöglichen, tragen wir die Kosten im Rahmen von Abs. 4 für eine von uns vermittelte Mediation in Deutschland.
Beispiel: Ihr Chef setzt Sie massiv unter Druck und unterstellt Ihnen, Fehler gemacht zu haben. Mit Hilfe der Einschaltung eines Mediators kann eine Entlastung erreicht werden und die Konflikte mit Ihrem Chef werden beseitigt.
Umfang des Rechtsschutzes:
Der Rechtsschutz für Mediation erstreckt sich auf alle in Ihrem Rechtsschutzvertrag vereinbarten Leistungsarten.
Anspruch und Wartezeit:
Anspruch auf Rechtsschutz besteht nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles gemäß § 4. Eine Wartezeit besteht nicht.
Kostenübernahme:
Kommt mit unserer Hilfe ein Mediationsvertrag zustande, tragen wir von den Kosten des von uns vermittelten Mediators den auf Sie entfallenden Anteil:
- bis maximal 3.000,– Euro je Mediation
- bei mehreren Mediationsverfahren in einem Kalenderjahr maximal 6.000,– Euro
Sind am Mediationsverfahren auch nicht versicherte Personen beteiligt, übernehmen wir die Kosten anteilig für Sie sowie die versicherten Personen. Die Kosten für nicht versicherte Personen übernehmen wir nicht. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht geltend gemacht.
Verantwortung und geltende Bestimmungen:
Für die Tätigkeit des Mediators sind wir nicht verantwortlich. Sofern vorstehend nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten die Bestimmungen der §§ 1, 3, 4 und 7 bis 20 entsprechend.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie als Nichtselbständiger in einen Konflikt geraten, können Sie mit Unterstützung eines vermittelten Mediators eine gemeinsame Lösung suchen, statt vor Gericht zu ziehen. Der Versicherer vermittelt den Mediator und übernimmt Ihren Kostenanteil im festgelegten Rahmen. Die Teilnahme bleibt freiwillig, und für die Arbeit des Mediators selbst haftet der Versicherer nicht.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe werden die Mediationskosten übernommen?
Übernommen wird der auf Sie entfallende Anteil bis maximal 3.000,– Euro je Mediation. Bei mehreren Verfahren in einem Kalenderjahr werden maximal 6.000,– Euro gezahlt.
Gibt es eine Wartezeit für den Mediations-Rechtsschutz?
Nein. Anspruch auf Rechtsschutz besteht nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles gemäß § 4; eine Wartezeit besteht nicht.
Wird eine vereinbarte Selbstbeteiligung angerechnet?
Nein. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird bei der Mediation nicht geltend gemacht.
Was gilt, wenn auch nicht versicherte Personen am Verfahren beteiligt sind?
Die Kosten werden anteilig für Sie sowie die versicherten Personen übernommen. Die Kosten für nicht versicherte Personen werden nicht übernommen.
Haftet der Versicherer für die Arbeit des Mediators?
Nein. Für die Tätigkeit des Mediators ist der Versicherer nicht verantwortlich.