Selbständige und Freiberufler nutzen bei der Degenia Rechtsschutzversicherung die Wirtschaftsmediation als vertrauliches Verfahren zur einvernehmlichen Konfliktlösung – ohne Wartezeit, mit Kostenübernahme bis 3.000 Euro je Mediation und ohne Selbstbeteiligung.
(1) Was ist Wirtschaftsmediation?
Wirtschaftsmediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren. Angestrebt wird eine einvernehmliche Beilegung des Konflikts durch die Parteien. Diese erhalten hierzu die Hilfe eines Mediators. Eine Mediation erfolgt freiwillig und eigenverantwortlich.
Um Ihnen eine einvernehmliche und nachhaltige Konfliktbeilegung im Zusammenhang mit Ihrer freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit zu ermöglichen, tragen wir die Kosten im Rahmen von Abs. 4 für eine von uns vermittelte Mediation in Deutschland.
Beispiel: Sie sind Arbeitgeber und erhalten Kenntnis über Mobbing am Arbeitsplatz. Ein Arbeitskollege macht sich seit einiger Zeit im Büro über einen anderen Arbeitskollegen lustig, da dieser stark lispelt. Die Arbeitsleistung und das Selbstvertrauen des gemobbten Kollegen nehmen stark ab. Daher regen Sie eine Mediation an.
(2) Umfang des Rechtsschutzes:
Der Rechtsschutz für Wirtschaftsmediation erstreckt sich auf alle in Ihrem Rechtsschutzvertrag vereinbarten Leistungsarten. Die im Konflikt beteiligten Personen / Unternehmen müssen ihren Sitz in Deutschland haben.
(3) Anspruch und Wartezeit:
Anspruch auf Rechtsschutz besteht nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles gemäß § 4. Eine Wartezeit besteht nicht.
(4) Kostenübernahme:
Kommt mit unserer Hilfe ein Mediationsvertrag zustande, tragen wir von den Kosten des von uns vermittelten Mediators den auf Sie entfallenden Anteil.
- Bis maximal 3.000,– Euro je Mediation.
- Werden in einem Kalenderjahr mehrere Mediationsverfahren eingeleitet, zahlen wir maximal 6.000,– Euro.
- Sind am Mediationsverfahren auch nicht versicherte Personen / Unternehmen beteiligt, übernehmen wir die Kosten anteilig für Sie sowie die versicherten Personen / Unternehmen. Die Kosten für nicht versicherte Personen / Unternehmen übernehmen wir nicht.
- Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht geltend gemacht.
(5) Verantwortung und geltende Bestimmungen:
Für die Tätigkeit des Mediators sind wir nicht verantwortlich. Sofern vorstehend nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten die Bestimmungen der §§ 1, 3, 4 und 7 bis 20 entsprechend.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie als Freiberufler oder Selbständiger in einen Konflikt geraten, können Sie versuchen, diesen mit Hilfe eines vermittelten Mediators außergerichtlich und einvernehmlich zu lösen. Kommt ein Mediationsvertrag zustande, beteiligt sich der Versicherer an den auf Sie entfallenden Kosten – bis zu einem festgelegten Höchstbetrag je Verfahren und je Kalenderjahr. Sie starten sofort, denn eine Wartezeit gibt es nicht, und eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird dabei nicht abgezogen.
Häufige Fragen
Wie viel wird für eine Wirtschaftsmediation übernommen?
Übernommen wird der auf Sie entfallende Anteil an den Kosten des vermittelten Mediators bis maximal 3.000,– Euro je Mediation. Bei mehreren Mediationsverfahren in einem Kalenderjahr zahlen wir maximal 6.000,– Euro.
Gibt es eine Wartezeit für den Mediations-Rechtsschutz?
Nein. Der Anspruch besteht nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles gemäß § 4; eine Wartezeit besteht nicht.
Wird eine Selbstbeteiligung abgezogen?
Nein. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird bei der Wirtschaftsmediation nicht geltend gemacht.
Werden auch Kosten für nicht versicherte Beteiligte übernommen?
Nein. Sind am Verfahren nicht versicherte Personen oder Unternehmen beteiligt, werden die Kosten nur anteilig für Sie sowie die versicherten Personen / Unternehmen übernommen. Kosten für nicht versicherte Personen / Unternehmen werden nicht übernommen.
Wo muss der Konflikt stattfinden?
Übernommen wird eine vom Versicherer vermittelte Mediation in Deutschland. Die im Konflikt beteiligten Personen / Unternehmen müssen ihren Sitz in Deutschland haben.