Bei der Degenia Rechtsschutzversicherung können Sie den Vertrag nach einem Versicherungsfall vorzeitig kündigen – etwa wenn der Rechtsschutz zu Unrecht abgelehnt wird oder innerhalb von zwölf Monaten mindestens zwei Rechtsschutzfälle eingetreten sind. Hier erfahren Sie, welche Fristen gelten und wann Ihre oder unsere Kündigung wirksam wird.
(1) Ablehnung des Rechtsschutzes:
Wenn wir Ihren Rechtsschutz ablehnen, obwohl wir zur Leistung verpflichtet sind, können Sie den Vertrag vorzeitig kündigen.
(2) Mehrere Rechtsschutzfälle innerhalb von zwölf Monaten:
Sind mindestens zwei Rechtsschutzfälle innerhalb von zwölf Monaten eingetreten und besteht für diese Rechtsschutz? In diesem Fall können sowohl Sie als auch wir den Vertrag nach Anerkennung unserer Leistungspflicht für den zweiten oder jeden weiteren Rechtsschutzfall vorzeitig kündigen.
(3) Wann müssen Sie oder wir kündigen?
Die Kündigung muss uns beziehungsweise Ihnen spätestens einen Monat nach Zugang der Ablehnung des Rechtsschutzes gemäß Abs. 1 oder der Anerkennung der Leistungspflicht gemäß Abs. 2 in Textform zugegangen sein.
Beispiele für die Textform:
- Brief
- Fax
Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung wirksam, sobald sie uns zugeht. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam werden soll, spätestens jedoch am Ende des Versicherungsjahres.
Unsere Kündigung wird einen Monat, nachdem Sie sie erhalten haben, wirksam.
Wann verjähren die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag?
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Versicherungsfall haben sowohl Sie als auch der Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen ein Sonderkündigungsrecht. Sie können kündigen, wenn Ihr Rechtsschutz zu Unrecht abgelehnt wurde. Treten mehrere Rechtsschutzfälle in kurzer Zeit auf, dürfen beide Seiten den Vertrag vorzeitig beenden. Für die Kündigung gilt eine Frist, und sie muss schriftlich beziehungsweise in Textform erfolgen.
Häufige Fragen
Wann darf ich den Vertrag nach einem Versicherungsfall kündigen?
Sie können vorzeitig kündigen, wenn wir Ihren Rechtsschutz ablehnen, obwohl wir zur Leistung verpflichtet sind. Außerdem besteht ein Kündigungsrecht, wenn mindestens zwei Rechtsschutzfälle innerhalb von zwölf Monaten eingetreten sind und für diese Rechtsschutz besteht.
Welche Frist gilt für die Kündigung?
Die Kündigung muss spätestens einen Monat nach Zugang der Ablehnung des Rechtsschutzes oder der Anerkennung der Leistungspflicht zugegangen sein.
In welcher Form muss ich kündigen?
Die Kündigung muss in Textform erfolgen. Beispiele hierfür sind Brief, Fax oder E-Mail.
Ab wann wird die Kündigung wirksam?
Wenn Sie kündigen, wird die Kündigung wirksam, sobald sie uns zugeht. Sie können jedoch bestimmen, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt wirksam werden soll, spätestens am Ende des Versicherungsjahres. Unsere Kündigung wird einen Monat, nachdem Sie sie erhalten haben, wirksam.
Kann auch der Versicherer nach einem Versicherungsfall kündigen?
Ja. Sind mindestens zwei Rechtsschutzfälle innerhalb von zwölf Monaten eingetreten und besteht für diese Rechtsschutz, können sowohl Sie als auch wir den Vertrag nach Anerkennung der Leistungspflicht für den zweiten oder jeden weiteren Rechtsschutzfall vorzeitig kündigen.