In der Degenia Rechtsschutzversicherung genießen neben Ihnen auch mitversicherte Personen Schutz – etwa Angehörige, die nach einer Verletzung oder dem Tod Unterhaltsansprüche geltend machen. Erfahren Sie, wann Sie als Versicherungsnehmer widersprechen können und wo der Ehe- oder Lebenspartner besonders geschützt ist.
(1) Für wen besteht Versicherungsschutz:
Versicherungsschutz besteht für Sie und im jeweils bestimmten Umfang für die in §§ 21 bis 29, den entsprechenden Klauseln und Sonderbedingungen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Personen.
Versicherungsschutz besteht außerdem für Ansprüche, die natürlichen Personen kraft Gesetzes dann zustehen, wenn Sie oder eine mitversicherte Person verletzt oder getötet wurden.
[Eine „natürliche Person“ ist ein Mensch, im Gegensatz zur „juristischen Person“; das ist zum Beispiel eine GmbH, eine AG oder ein Verein.]
(Beispiel: Wenn Sie bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt werden, haben Ihre nächsten Angehörigen Versicherungsschutz und können damit Unterhaltsansprüche gegen den Unfallgegner geltend machen.)
(2) Geltung der Bestimmungen und Widerspruchsrecht:
Alle Bestimmungen aus diesem Vertrag gelten auch für die mitversicherten Personen.
Wenn eine mitversicherte Person Versicherungsschutz verlangt, können Sie widersprechen. Der Grund: Sie sind unser Versicherungsnehmer und können zum Beispiel bestimmen, ob wir Kosten für mitversicherte Personen bezahlen sollen.
Ausnahme: Bei Ihrem ehelichen oder eingetragenen Lebenspartner können Sie nicht widersprechen.
Was ist bei Anzeigen und Erklärungen zu beachten?
Was bedeutet das konkret?
Nicht nur Sie selbst sind versichert, sondern auch weitere Personen im festgelegten Umfang. Werden Sie oder eine mitversicherte Person verletzt oder getötet, können auch nahe Angehörige eigene gesetzliche Ansprüche über den Versicherungsschutz durchsetzen. Als Versicherungsnehmer behalten Sie grundsätzlich die Kontrolle darüber, ob Kosten für mitversicherte Personen übernommen werden – nur beim Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner ist ein Widerspruch nicht möglich.
Häufige Fragen
Wer ist neben mir versichert?
Versicherungsschutz besteht für Sie und im jeweils bestimmten Umfang für die in §§ 21 bis 29, den entsprechenden Klauseln und Sonderbedingungen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Personen.
Was gilt, wenn ich verletzt oder getötet werde?
Versicherungsschutz besteht auch für Ansprüche, die natürlichen Personen kraft Gesetzes zustehen, wenn Sie oder eine mitversicherte Person verletzt oder getötet wurden. So können zum Beispiel nächste Angehörige nach einem Verkehrsunfall Unterhaltsansprüche gegen den Unfallgegner geltend machen.
Kann ich dem Versicherungsschutz einer mitversicherten Person widersprechen?
Ja. Wenn eine mitversicherte Person Versicherungsschutz verlangt, können Sie widersprechen, weil Sie als Versicherungsnehmer bestimmen können, ob Kosten für mitversicherte Personen bezahlt werden sollen.
Gilt das Widerspruchsrecht auch beim Partner?
Nein. Bei Ihrem ehelichen oder eingetragenen Lebenspartner können Sie nicht widersprechen.
Was ist eine natürliche Person?
Eine „natürliche Person“ ist ein Mensch, im Gegensatz zur „juristischen Person“; das ist zum Beispiel eine GmbH, eine AG oder ein Verein.