Fällt in der Rechtsschutzversicherung der Degenia das versicherte Interesse weg – etwa weil Sie kein Auto mehr haben –, endet der Vertrag, sobald der Versicherer davon erfährt, und Beiträge stehen nur anteilig zu. Erfahren Sie, wie der Schutz über den Tod hinaus fortbesteht und beim Wechsel von Wohnung, Einfamilienhaus, gewerblich genutzten oder landwirtschaftlichen Objekten auf das neue Objekt übergeht.
Ist der Umfang des Rechtsschutzes nicht mehr nötig, weil sich die äußeren Umstände geändert haben? (Beispiel: Sie teilen uns mit, dass Sie kein Auto mehr haben.) Dann gilt Folgendes (sofern nichts anderes vereinbart ist):
(1) Ende des Vertrags:
Der Vertrag endet, sobald wir erfahren haben, dass sich die äußeren Umstände geändert haben. Beiträge stehen uns nur anteilig bis zu diesem Zeitpunkt zu.
(2) Fortbestehen des Schutzes über Ihren Tod hinaus:
Der Versicherungsschutz besteht über Ihren Tod hinaus bis zum Ende der Beitragsperiode. Dies gilt, wenn der Beitrag am Todestag gezahlt war und die Versicherung nicht aus sonstigen Gründen beendet ist.
Wenn der nächste fällige Beitrag bezahlt wird, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Derjenige, der den Beitrag gezahlt hat oder für den gezahlt wurde, wird anstelle des Verstorbenen Versicherungsnehmer. Er kann innerhalb eines Jahres nach dem Todestag verlangen, dass der Versicherungsvertrag vom Todestag an beendet wird.
(3) Wechsel der selbstbewohnten Wohnung oder des Einfamilienhauses:
Wechseln Sie die im Versicherungsschein benannte selbstbewohnte Wohnung oder das selbstbewohnte Einfamilienhaus, geht der Versicherungsschutz auf das neue Objekt über.
Versichert sind Rechtsschutzfälle, die im Zusammenhang mit der eigenen Nutzung stehen. Das gilt auch, wenn sie erst nach dem Auszug aus der bisherigen Wohnung oder Haus eintreten. Ebenso gilt das für Rechtsschutzfälle, die sich auf das neue Objekt beziehen und vor dessen geplantem oder tatsächlichem Bezug eintreten. (Beispiel: Sie bekommen bei einem Umzug die Schlüssel nicht ausgehändigt.)
(4) Wechsel eines gewerblich, freiberuflich oder selbständig genutzten Objekts:
Wechseln Sie ein Objekt, das Sie für Ihre gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit selbst nutzen, findet Abs. 3 entsprechend Anwendung, wenn das neue Objekt nach unserem Tarif weder nach Größe noch nach Miet- oder Pachthöhe einen höheren als den vereinbarten Beitrag rechtfertigt.
(5) Wechsel landwirtschaftlich selbstgenutzter Objekte:
Wechseln Sie die im Versicherungsschein bezeichneten, landwirtschaftlich von Ihnen selbstgenutzten Flächen, Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile, geht der Versicherungsschutz auf das neue Objekt über.
Versichert sind Rechtsschutzfälle, die im Zusammenhang mit der Eigennutzung stehen, auch soweit sie erst nach der Übergabe des bisherigen Objekts eintreten. Das Gleiche gilt für Rechtsschutzfälle, die sich auf das neue Objekt beziehen und vor dessen geplanter oder tatsächlicher Nutzung eintreten.
Welche Folgen hat ein Umzug ins Ausland für Ihren Vertrag?
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Grund für Ihren Rechtsschutz entfällt, weil sich Ihre Lebensumstände ändern, kann der Vertrag enden – Sie zahlen dann nur den Beitrag bis zu diesem Zeitpunkt. Bei einem Umzug oder Wechsel des genutzten Objekts wandert der Schutz in vielen Fällen einfach mit auf das neue Objekt. Und auch nach dem Tod des Versicherungsnehmers kann der Schutz für eine gewisse Zeit oder dauerhaft bestehen bleiben. Diese Beschreibung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich ist der oben genannte Wortlaut.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich kein Auto mehr habe?
Wenn sich die äußeren Umstände so ändern, dass der Rechtsschutz nicht mehr nötig ist, endet der Vertrag, sobald wir davon erfahren. Beiträge stehen uns nur anteilig bis zu diesem Zeitpunkt zu.
Bleibt der Schutz nach dem Tod des Versicherungsnehmers bestehen?
Der Versicherungsschutz besteht über den Tod hinaus bis zum Ende der Beitragsperiode, wenn der Beitrag am Todestag gezahlt war und die Versicherung nicht aus sonstigen Gründen beendet ist. Wird der nächste fällige Beitrag bezahlt, bleibt der Schutz bestehen und die zahlende Person wird neuer Versicherungsnehmer.
Zieht mein Rechtsschutz bei einem Umzug mit um?
Ja. Beim Wechsel der selbstbewohnten Wohnung oder des selbstbewohnten Einfamilienhauses geht der Versicherungsschutz auf das neue Objekt über. Versichert sind Rechtsschutzfälle im Zusammenhang mit der eigenen Nutzung – auch wenn sie erst nach dem Auszug eintreten oder sich vor dem Bezug auf das neue Objekt beziehen.
Gilt der Übergang auch für gewerblich genutzte Objekte?
Ja, entsprechend Absatz 3 – vorausgesetzt, das neue Objekt rechtfertigt nach dem Tarif weder nach Größe noch nach Miet- oder Pachthöhe einen höheren als den vereinbarten Beitrag.
Kann der neue Versicherungsnehmer den Vertrag nach dem Todesfall beenden?
Ja. Wer den Beitrag gezahlt hat oder für wen gezahlt wurde, wird neuer Versicherungsnehmer und kann innerhalb eines Jahres nach dem Todestag verlangen, dass der Vertrag vom Todestag an beendet wird.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025