Ansprüche aus dem Rechtsschutzvertrag der Degenia verjähren im Tarif T25 in drei Jahren, wobei die Fristen nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs berechnet werden. Meldest du einen Anspruch an, ist die Verjährung bis zum Zugang der Entscheidung in Textform gehemmt – dieser Zeitraum zählt zu deinen Gunsten nicht mit.
(1) Verjährungsfrist: Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Berechnung der Fristen erfolgt nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
(2) Hemmung der Verjährung: Wenn Sie einen Anspruch aus Ihrem Versicherungsvertrag bei uns angemeldet haben, ist die Verjährung gehemmt. Die Hemmung wirkt von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung in Textform zugeht.
Beispiele für die Textform:
- Brief
- Fax
Das heißt: Bei der Berechnung der Verjährungsfrist berücksichtigen wir zu Ihren Gunsten den Zeitraum von der Meldung bis zum Eintreffen unserer Entscheidung bei Ihnen nicht.
Welche Rechtsstellung haben mitversicherte Personen?
Was bedeutet das konkret?
Vereinfacht gesagt: Sie haben drei Jahre Zeit, um Ansprüche aus Ihrem Vertrag geltend zu machen; danach verjähren sie. Sobald Sie einen Anspruch bei der Degenia melden, wird diese Frist so lange angehalten, bis Sie die Entscheidung schriftlich (etwa per Brief, Fax oder E-Mail) erhalten. Diese Wartezeit wird Ihnen nicht als „verstrichene" Zeit angerechnet.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Verjährung von Ansprüchen aus dem Vertrag?
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
Nach welchen Regeln werden die Fristen berechnet?
Die Berechnung der Fristen erfolgt nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
Was passiert mit der Verjährung, wenn ich einen Anspruch anmelde?
Wenn Sie einen Anspruch aus Ihrem Versicherungsvertrag angemeldet haben, ist die Verjährung gehemmt. Die Hemmung wirkt von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen die Entscheidung in Textform zugeht.
In welcher Form erhalte ich die Entscheidung?
Die Entscheidung geht Ihnen in Textform zu, zum Beispiel per Brief, Fax oder E-Mail.
Wird der Zeitraum bis zur Entscheidung auf die Verjährung angerechnet?
Nein. Bei der Berechnung der Verjährungsfrist wird der Zeitraum von der Meldung bis zum Eintreffen der Entscheidung zu Ihren Gunsten nicht berücksichtigt.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025