In der Rechtsschutzversicherung der Degenia bestimmt der örtliche Geltungsbereich, wo Sie geschützt sind: in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeers, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren und Madeira. Erfahren Sie, welche Rechtsschutzarten nur vor deutschen Gerichten gelten, welche Kosten bei Aufenthalten außerhalb dieses Bereichs übernommen werden und welche Voraussetzungen dafür gelten.
(1) Hier haben Sie Rechtsschutz
Sie haben Rechtsschutz, wenn ein Gericht oder eine Behörde in folgenden Gebieten gesetzlich zuständig ist oder wäre und Sie Ihre gerichtlichen oder behördlichen Rechtsinteressen dort verfolgen:
- in Europa,
- in den Anliegerstaaten des Mittelmeers,
- auf den Kanarischen Inseln,
- den Azoren oder
- auf Madeira.
Ausnahme: Haben Sie Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (gemäß § 2 e)) oder Sozial-Rechtsschutz (vor Gerichten) (gemäß § 2 f)), Verwaltungs-Rechtsschutz außerhalb des Verkehrsbereichs (gemäß § 2 g) bb)) oder Opfer-Rechtsschutz (gemäß § 2 l)) versichert, gilt dieser nur vor deutschen Gerichten.
(2) Hier haben Sie Versicherungsschutz mit Einschränkungen
Für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen außerhalb des Geltungsbereichs nach Abs. 1 tragen wir die Kosten nach § 5 Abs. 1 bis zu dem vereinbarten und im Versicherungsschein genannten Höchstbetrag. Dies tun wir unter folgenden Voraussetzungen:
- Ihr Rechtsschutzfall ist dort während eines höchstens drei Monate dauernden Aufenthalts eingetreten, wenn und soweit die Interessenwahrnehmung außerhalb des Geltungsbereichs nach Abs. 1 notwendig ist;
- Ihr Rechtsschutzfall ist dort, während eines Ferienarbeitsaufenhaltsprogrammes (Beispiel: Work & Travel), eines Aufenthaltes als Au-pair, eines Schüleraustausches oder eines Studienaufenthaltes / Auslandsstudiums eingetreten, sofern die Dauer von einem Jahr nicht überschritten wird, und die Interessenwahrnehmung außerhalb des Geltungsbereichs nach Abs. 1 notwendig ist.
Ausnahmen:
- Sie nehmen Interessen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rechten oder Teilnutzungsrechten (Timesharing) an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen wahr [Unter einem Timesharing sind Angebote zusammengefasst, durch die ein Verbraucher gegen Zahlung eines Gesamtpreises das Recht erwirbt, für die Dauer von mehr als einem Jahr eine Unterkunft für einen bestimmten Zeitraum des Jahres zu nutzen.];
- wenn Ihr Aufenthalt auf Versetzung oder Abordnung durch Ihren Arbeitgeber zurückgeht.
(3) Abweichend von § 5 Abs. 1 b) tragen wir bei Eintritt eines Rechtsschutzfalls im Rahmen des § 6 Abs. 2 die Vergütung eines für Sie tätigen ausländischen Rechtsanwalts bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren nach deutschem Gebührenrecht unter Ansatz der in Deutschland üblichen Gegenstands- und Streitwerte.
(4) Abweichend von den Geltungsbereichen der Abs. 1 und 2 ist der Arbeits-Rechtsschutz gemäß § 2 b) nur für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen in Deutschland und auf Sachverhalte, für die das deutsche Recht gilt, gültig. (Beispiel: Sie arbeiten in den Niederlanden und auf Ihren Arbeitsvertrag wird das niederländische Recht angewendet. Dann haben Sie keinen Versicherungsschutz.)
(5) Der Rechtsschutz kann nur gewährt werden, wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
- Versicherungsverhältnis
Wann beginnt und endet Ihre Rechtsschutz-Versicherung?
Was bedeutet das konkret?
Der örtliche Geltungsbereich legt fest, in welchen Regionen Ihr Rechtsschutz greift. Grundsätzlich sind Sie in Europa, in den Mittelmeer-Anrainerstaaten sowie auf den Kanarischen Inseln, den Azoren und Madeira geschützt. Für einige Rechtsschutzarten beschränkt sich der Schutz jedoch auf deutsche Gerichte. Außerhalb des Hauptgeltungsbereichs kann bei kürzeren Aufenthalten oder besonderen Auslandsaufenthalten wie Work & Travel, Au-pair, Schüleraustausch oder Studium unter bestimmten Voraussetzungen und bis zu einem Höchstbetrag Schutz bestehen. Voraussetzung für den Rechtsschutz ist ein ständiger Wohnsitz in Deutschland.
Häufige Fragen
In welchen Gebieten habe ich grundsätzlich Rechtsschutz?
Sie haben Rechtsschutz in Europa, in den Anliegerstaaten des Mittelmeers sowie auf den Kanarischen Inseln, den Azoren und auf Madeira, wenn ein Gericht oder eine Behörde dort gesetzlich zuständig ist oder wäre und Sie Ihre Rechtsinteressen dort verfolgen.
Welche Rechtsschutzarten gelten nur vor deutschen Gerichten?
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (§ 2 e)), Sozial-Rechtsschutz vor Gerichten (§ 2 f)), Verwaltungs-Rechtsschutz außerhalb des Verkehrsbereichs (§ 2 g) bb)) und Opfer-Rechtsschutz (§ 2 l)) gelten nur vor deutschen Gerichten.
Bin ich auch außerhalb des Hauptgeltungsbereichs versichert?
Ja, mit Einschränkungen. Die Kosten werden bis zum vereinbarten und im Versicherungsschein genannten Höchstbetrag getragen, wenn der Rechtsschutzfall während eines höchstens drei Monate dauernden Aufenthalts oder während bestimmter Auslandsaufenthalte (z. B. Work & Travel, Au-pair, Schüleraustausch, Studienaufenthalt) bis zu einem Jahr eingetreten ist und die Interessenwahrnehmung dort notwendig ist.
Gilt der Arbeits-Rechtsschutz auch im Ausland?
Nein. Der Arbeits-Rechtsschutz gemäß § 2 b) gilt nur für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen in Deutschland und für Sachverhalte, für die das deutsche Recht gilt.
Welche Voraussetzung muss ich für den Rechtsschutz erfüllen?
Der Rechtsschutz kann nur gewährt werden, wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.