Bei der Degenia Rechtsschutzversicherung richten sich Dauer und Ende des Vertrages nach klaren Regeln: Verträge über drei Jahre lassen sich vorzeitig kündigen, Jahresverträge verlängern sich stillschweigend und kürzere Laufzeiten enden automatisch. Hier erfahren Sie, welche Fristen und Kündigungsmöglichkeiten gelten.
(1) Vertragsdauer
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres gekündigt werden. Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugegangen sein.
(2) Stillschweigende Verlängerung
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag stillschweigend um ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung zugegangen ist.
(3) Vertragsbeendigung
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
Was bedeutet das konkret?
Wie lange Ihr Rechtsschutzvertrag läuft und wie er endet, hängt von der vereinbarten Vertragsdauer ab. Lang laufende Verträge können nach den ersten drei Jahren jährlich beendet werden. Jahresverträge laufen automatisch weiter, sofern nicht rechtzeitig gekündigt wird. Sehr kurze Verträge enden von selbst. Entscheidend ist dabei jeweils die Einhaltung der Kündigungsfrist von drei Monaten.
Häufige Fragen
Kann ich einen Vertrag mit mehr als drei Jahren Laufzeit vorzeitig kündigen?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres gekündigt werden. Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugegangen sein.
Verlängert sich mein Vertrag automatisch?
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag stillschweigend um ein Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung zugegangen ist.
Welche Kündigungsfrist muss ich einhalten?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres beziehungsweise der jeweiligen Vertragsdauer zugegangen sein.
Muss ich einen Vertrag mit weniger als einem Jahr Laufzeit kündigen?
Nein. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.