Wer eine Rechtsschutzversicherung der Degenia im Tarif T17 abgeschlossen hat, erfährt hier, was passiert, wenn sich nach Vertragsabschluss beitragsrelevante Umstände ändern: höherer oder geringerer Beitrag, mögliche Kündigungsrechte, Anzeigefristen und die Folgen unrichtiger oder unterlassener Angaben für den Versicherungsschutz.
(1) Umstand rechtfertigt einen höheren Beitrag:
Tritt nach Vertragsabschluss ein Umstand ein, der nach dem Tarif des Versicherers einen höheren als den vereinbarten Beitrag rechtfertigt, kann der Versicherer vom Eintritt dieses Umstands an für die hierdurch entstandene höhere Gefahr den höheren Beitrag verlangen.
Wird die höhere Gefahr nach dem Tarif des Versicherers auch gegen einen höheren Beitrag nicht übernommen, kann der Versicherer die Absicherung der höheren Gefahr ausschließen.
Erhöht sich der Beitrag wegen der Gefahrerhöhung um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versicherer die Absicherung der höheren Gefahr aus, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In der Mitteilung hat der Versicherer den Versicherungsnehmer auf dieses Kündigungsrecht hinzuweisen.
(2) Umstand rechtfertigt einen geringeren Beitrag:
Tritt nach Vertragsabschluss ein Umstand ein, der nach dem Tarif des Versicherers einen geringeren als den vereinbarten Beitrag rechtfertigt, kann der Versicherer vom Eintritt dieses Umstandes an nur noch den geringeren Beitrag verlangen.
Zeigt der Versicherungsnehmer diesen Umstand dem Versicherer später als sechs Monate nach dessen Eintritt an, wird der Beitrag erst vom Eingang der Anzeige an herabgesetzt.
(3) Angaben zur Beitragsberechnung:
Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer innerhalb eines Monats nach Zugang einer Aufforderung die zur Beitragsberechnung erforderlichen Angaben zu machen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Pflicht, kann der Versicherer den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
Macht der Versicherungsnehmer bis zum Fristablauf diese Angaben vorsätzlich unrichtig oder unterlässt er die erforderlichen Angaben vorsätzlich und tritt der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt ein, in dem die Angaben dem Versicherer hätten zugehen müssen, so hat der Versicherungsnehmer keinen Versicherungsschutz. Dies gilt nicht, wenn dem Versicherer der Eintritt des Umstandes zu diesem Zeitpunkt bekannt war.
Der Versicherungsnehmer hat gleichwohl Versicherungsschutz, wenn zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls die Frist für die Kündigung des Versicherers abgelaufen war und er nicht gekündigt hat. Gleiches gilt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Gefahr weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für den Umfang der Leistungen des Versicherers ursächlich war.
(4) Ausnahmen von den vorstehenden Regelungen:
Die vorstehenden Regelungen finden keine Anwendung, wenn sich die Gefahr nur unerheblich erhöht hat oder nach den Umständen als vereinbart anzusehen ist, dass die Gefahrerhöhung mitversichert sein soll.
Was bedeutet das konkret?
Ändert sich nach Vertragsabschluss etwas, das den Beitrag beeinflusst, kann sich der Beitrag entsprechend nach oben oder unten anpassen. Steigt der Beitrag deutlich oder wird eine höhere Gefahr nicht mitversichert, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen ein Kündigungsrecht. Wichtig ist außerdem, angeforderte Angaben rechtzeitig und korrekt zu machen, damit der Versicherungsschutz erhalten bleibt. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe – maßgeblich ist der vollständige Bedingungstext.
Häufige Fragen
Wann darf der Versicherer einen höheren Beitrag verlangen?
Tritt nach Vertragsabschluss ein Umstand ein, der nach dem Tarif einen höheren als den vereinbarten Beitrag rechtfertigt, kann der Versicherer vom Eintritt dieses Umstands an für die höhere Gefahr den höheren Beitrag verlangen.
Wann kann ich den Vertrag außerordentlich kündigen?
Erhöht sich der Beitrag wegen der Gefahrerhöhung um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versicherer die Absicherung der höheren Gefahr aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
Was passiert, wenn sich der Beitrag verringern müsste?
Rechtfertigt ein Umstand einen geringeren Beitrag, kann der Versicherer nur noch den geringeren Beitrag verlangen. Zeigen Sie diesen Umstand später als sechs Monate nach dessen Eintritt an, wird der Beitrag erst vom Eingang der Anzeige an herabgesetzt.
Welche Folgen hat es, wenn ich angeforderte Angaben nicht mache?
Sie müssen die zur Beitragsberechnung erforderlichen Angaben innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung machen. Verletzen Sie diese Pflicht, kann der Versicherer den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen. Bei vorsätzlich unrichtigen oder unterlassenen Angaben kann unter bestimmten Voraussetzungen der Versicherungsschutz entfallen.
Gelten die Regelungen bei jeder Gefahrerhöhung?
Nein. Die Regelungen finden keine Anwendung, wenn sich die Gefahr nur unerheblich erhöht hat oder nach den Umständen als vereinbart anzusehen ist, dass die Gefahrerhöhung mitversichert sein soll.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018