Ändern sich in der Rechtsschutzversicherung der Degenia im Tarif T25 wesentliche Umstände wie Beschäftigtenzahl, Mitgliederanzahl, landwirtschaftliche Fläche, Jahresbruttomiete oder die Zahl der Fahrzeuge, kann sich der Beitrag erhöhen oder verringern – verbunden mit Kündigungsrechten, Anzeigepflichten und Fristen für beide Seiten.
(1) Umstände, die einen höheren Beitrag rechtfertigen:
Wenn nach Vertragsabschluss ein Umstand eintritt, der einen höheren als den vereinbarten Versicherungsbeitrag rechtfertigt, können wir von da an diesen höheren Beitrag verlangen. Denn damit sichern wir eine höhere Gefahr ab.
Solche Umstände können folgende Beispiele sein:
- die Erhöhung der Beschäftigtenzahl beim Rechtsschutz für Gewerbetreibende / selbständige Ärzte, Apotheker, medizinische Berufe und Bereiche gemäß §§ 24, 28 und 28 a,
- die Veränderung der Mitgliederanzahlen beim Vereins-Rechtsschutz gemäß § 24 a,
- die Vergrößerung der landwirtschaftlich genutzten Fläche beim Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz gemäß § 27,
- die Erhöhung der Jahresbruttomiete / -pacht beim Vermieter- / Verpächter-Rechtsschutz gemäß § 29 oder
- ein weiteres oder mehrere weitere Fahrzeuge im Verkehrs-Rechtsschutz gemäß § 21.
Wenn wir diese höhere Gefahr auch gegen einen höheren Beitrag nicht versichern können, können wir die Absicherung gegen diese Gefahr ausschließen.
In folgenden Fällen können Sie den Versicherungsvertrag kündigen:
- Ihr Beitrag erhöht sich um mehr als zehn Prozent oder
- wir lehnen die Absicherung der höheren Gefahr ab.
In diesen Fällen können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem Ihnen unsere Mitteilung zugegangen ist, ohne eine Frist kündigen. In unserer Mitteilung müssen wir Sie auf Ihr Kündigungsrecht hinweisen.
Nachdem wir von der Erhöhung der Gefahr Kenntnis erhalten haben, müssen wir unser Recht auf Beitragsänderung innerhalb eines Monats ausüben.
(2) Umstände, die einen niedrigeren Beitrag rechtfertigen:
Wenn nach Vertragsabschluss ein Umstand eintritt, der einen niedrigeren als den vereinbarten Versicherungsbeitrag rechtfertigt, können wir von da an nur noch diesen niedrigeren Beitrag verlangen.
Sie müssen uns diesen Umstand innerhalb von zwei Monaten anzeigen. Wenn Sie uns nach Ablauf von zwei Monaten informieren, wird Ihr Versicherungsbeitrag erst zu dem Zeitpunkt herabgesetzt, zu dem Sie uns informiert haben.
(3) Angaben zur Beitragsberechnung:
Wenn wir Sie auffordern, uns die zur Beitragsberechnung erforderlichen Angaben zu machen, müssen Sie uns diese innerhalb eines Monats mitteilen. Wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, können wir den Versicherungsvertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen. Es sei denn, Sie weisen uns nach, dass Sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. [Beispiel für „grob fahrlässiges Verhalten“: Jemand verletzt die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße.]
In folgenden Fällen haben Sie keinen Rechtsschutz:
- Sie machen innerhalb der Frist vorsätzlich falsche Angaben.
- Sie unterlassen vorsätzlich oder grob fahrlässig erforderliche Angaben.
- Der Rechtsschutzfall tritt später als einen Monat nach dem Zeitpunkt ein, zu dem Sie uns über die Gefahrerhöhung hätten informieren müssen.
Ihr Rechtsschutz entfällt nicht, wenn uns die zur Beitragsberechnung erforderlichen Angaben bereits bekannt waren.
Wenn Sie grob fahrlässig Angaben verschwiegen oder unrichtige Angaben gemacht haben, können wir den Umfang unserer Leistungen kürzen, und zwar in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis. Sie müssen nachweisen, dass Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben. [Beispiel für „grob fahrlässiges Verhalten“: Jemand verletzt die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße.]
Ausnahmen – in folgenden Fällen haben Sie trotzdem Rechtsschutz:
- Sie weisen uns nach, dass die Veränderung weder den Eintritt des Rechtsschutzfalls beeinflusst noch den Umfang unserer Leistung erhöht hat.
- Die Frist für unsere Kündigung ist abgelaufen und wir haben nicht gekündigt.
(4) Ausnahmen von den Regelungen:
Die vorstehend beschriebenen Regelungen werden nicht angewandt, wenn
- die Veränderung so unerheblich ist, dass diese nicht zu einer Erhöhung der Beiträge führen würde oder
- ersichtlich ist, dass diese Veränderung mitversichert sein soll.
Was geschieht, wenn das versicherte Interesse wegfällt?
Was bedeutet das konkret?
Verändern sich während der Vertragslaufzeit Dinge, die für die Höhe Ihres Beitrags eine Rolle spielen – etwa mehr Beschäftigte, mehr Vereinsmitglieder, eine größere Fläche, höhere Mieteinnahmen oder zusätzliche Fahrzeuge –, kann der Beitrag angepasst werden. Steigt die Gefahr, kann der Beitrag steigen; sinkt sie, kann er sinken. Bei einer stärkeren Beitragserhöhung oder abgelehnter Absicherung dürfen Sie kündigen. Wichtig ist, dass Sie Änderungen und angeforderte Angaben rechtzeitig und vollständig melden, um Ihren Rechtsschutz nicht zu gefährden. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann kann die Degenia einen höheren Beitrag verlangen?
Wenn nach Vertragsabschluss ein Umstand eintritt, der einen höheren als den vereinbarten Beitrag rechtfertigt und damit eine höhere Gefahr absichert. Beispiele sind mehr Beschäftigte, veränderte Mitgliederzahlen, eine größere landwirtschaftliche Fläche, eine höhere Jahresbruttomiete/-pacht oder weitere Fahrzeuge.
Wann darf ich den Vertrag kündigen?
Sie können kündigen, wenn sich Ihr Beitrag um mehr als zehn Prozent erhöht oder wir die Absicherung der höheren Gefahr ablehnen. Die Kündigung ist innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung ohne Frist möglich.
Was passiert, wenn sich ein Umstand ändert, der einen niedrigeren Beitrag rechtfertigt?
Dann können wir von da an nur noch den niedrigeren Beitrag verlangen. Sie müssen diesen Umstand innerhalb von zwei Monaten anzeigen. Melden Sie ihn später, wird der Beitrag erst zu dem Zeitpunkt herabgesetzt, zu dem Sie uns informiert haben.
Bis wann muss ich angeforderte Angaben zur Beitragsberechnung machen?
Innerhalb eines Monats. Kommen Sie der Verpflichtung nicht nach, können wir den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen – es sei denn, Sie weisen nach, dass Sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
Wann werden diese Regelungen nicht angewandt?
Wenn die Veränderung so unerheblich ist, dass sie nicht zu einer Erhöhung der Beiträge führen würde, oder wenn ersichtlich ist, dass diese Veränderung mitversichert sein soll.