In der Glasversicherung der Degenia darf der Versicherer die Zahlung aufschieben, solange Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen oder ein behördliches beziehungsweise strafgerichtliches Verfahren aus Anlass des Versicherungsfalles noch läuft.
Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange
- a) Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen;
- b) ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalles noch läuft.
§ 9 Wohnungswechsel
Was bedeutet das konkret?
Diese unverbindliche Lesehilfe fasst den Inhalt zusammen: Der Versicherer muss die Zahlung nicht sofort leisten, wenn noch offen ist, ob der Versicherungsnehmer das Geld überhaupt empfangen darf, oder wenn wegen des Schadensfalls noch eine behördliche oder strafrechtliche Untersuchung gegen ihn oder seinen Repräsentanten läuft. In diesen Fällen kann die Auszahlung so lange zurückgestellt werden.
Häufige Fragen
Wann darf der Versicherer die Zahlung aufschieben?
Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen oder ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlass des Versicherungsfalles noch läuft.
Was bedeutet Zweifel an der Empfangsberechtigung?
Es bedeutet, dass Zweifel bestehen, ob der Versicherungsnehmer zum Empfang der Zahlung berechtigt ist. Solange diese Zweifel bestehen, kann der Versicherer die Zahlung aufschieben.
Wirkt sich ein laufendes Verfahren auf die Auszahlung aus?
Ja. Solange ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalles noch läuft, kann der Versicherer die Zahlung aufschieben.
Gilt die Aufschiebung auch bei Verfahren gegen den Repräsentanten?
Ja. Die Regelung nennt sowohl den Versicherungsnehmer als auch seinen Repräsentanten, gegen den ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren aus Anlass dieses Versicherungsfalles laufen kann.