In der Glasversicherung der Degenia wird der Versicherungsschutz an die Preisentwicklung für Verglasungsarbeiten angepasst, wodurch sich die Prämie jeweils zum 1. Januar erhöht oder vermindert. Grundlage sind die im Mai vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Preisindizes. Bei einer Prämienerhöhung steht dem Versicherungsnehmer ein Kündigungsrecht zu.
Der Versicherer passt den Versicherungsschutz an die Preisentwicklung für Verglasungsarbeiten an. Die Prämie verändert sich entsprechend.
Grundlage der Prämienanpassung:
- Für eine Prämienanpassung werden die Preisindizes für Verglasungsarbeiten verwendet.
- Maßgebend sind die für den Monat Mai vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Indizes.
- Bei Wohnungen, Ein- und Mehrfamiliengebäude gilt der Index für Wohngebäude insgesamt.
- Für gewerbliche Risiken gilt das Mittel aus den Indizes für Wohngebäude insgesamt, Bürogebäude und gewerbliche Betriebsgebäude.
Die Prämie erhöht oder vermindert sich jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres entsprechend dem Prozentsatz, um den sich das jeweilige Mittel der Preisindizes im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem davorliegenden Kalenderjahr verändert hat.
Der Veränderungsprozentsatz wird auf eine Stelle hinter dem Komma gerundet.
Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers:
- Bei einer Prämienerhöhung nach Abschnitt A 9-1 DEG-AGlB 2026 kann der Versicherungsnehmer durch Erklärung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) mit Wirkung zum Erhöhungszeitpunkt kündigen.
- Der Versicherer muss den Versicherungsnehmer auf sein Kündigungsrecht hinweisen. Diese Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer mindestens einen Monat, bevor die neue Prämie wirksam wird, zugegangen sein.
- Der Versicherungsnehmer muss innerhalb eines Monats kündigen, nachdem ihm die Mitteilung über die Prämienerhöhung zugegangen ist.
- Um die Frist zu wahren, genügt es, die Kündigung rechtzeitig abzusenden. Damit wird die Erhöhung nicht wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Die Kosten für Verglasungsarbeiten verändern sich im Laufe der Zeit. Damit der Versicherungsschutz zu diesen Kosten passt, wird die Prämie regelmäßig angepasst – abhängig davon, wie sich die entsprechenden Preisindizes des Statistischen Bundesamtes entwickelt haben. Wird die Prämie erhöht, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist kündigen, sodass die Erhöhung nicht wirksam wird.
Häufige Fragen
Wann wird die Prämie angepasst?
Die Prämie erhöht oder vermindert sich jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres entsprechend der Veränderung des maßgeblichen Mittels der Preisindizes.
Welche Indizes sind für die Anpassung maßgebend?
Verwendet werden die für den Monat Mai vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Preisindizes für Verglasungsarbeiten. Bei Wohnungen, Ein- und Mehrfamiliengebäude gilt der Index für Wohngebäude insgesamt. Für gewerbliche Risiken gilt das Mittel aus den Indizes für Wohngebäude insgesamt, Bürogebäude und gewerbliche Betriebsgebäude.
Kann ich bei einer Prämienerhöhung kündigen?
Ja. Bei einer Prämienerhöhung nach Abschnitt A 9-1 DEG-AGlB 2026 kann der Versicherungsnehmer durch Erklärung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) mit Wirkung zum Erhöhungszeitpunkt kündigen.
Welche Frist gilt für die Kündigung?
Der Versicherungsnehmer muss innerhalb eines Monats kündigen, nachdem ihm die Mitteilung über die Prämienerhöhung zugegangen ist. Um die Frist zu wahren, genügt es, die Kündigung rechtzeitig abzusenden.
Muss der Versicherer auf das Kündigungsrecht hinweisen?
Ja. Der Versicherer muss den Versicherungsnehmer auf sein Kündigungsrecht hinweisen. Diese Mitteilung muss mindestens einen Monat, bevor die neue Prämie wirksam wird, zugegangen sein.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025