In der Glasversicherung der Degenia erbringt der Versicherer im Schadenfall eine Geldleistung in ortsüblicher Höhe – von der Wiederbeschaffung über Lieferung und Montage bis zur Entsorgung. Erfahren Sie, welche Aufwendungen ersetzt werden, wie Notverglasung, Mehrwertsteuer, Unterversicherung und Restwerte behandelt werden und was ausgenommen bleibt.
Geldleistung
Im Versicherungsfall erbringt der Versicherer in ortsüblicher Höhe eine Geldleistung.
Diese umfasst Aufwendungen, um zerstörte oder beschädigte Sachen nach Abschnitt A 4 DEG-AGlB 2026 zu entsorgen, sie in gleicher Art und Güte wiederzubeschaffen, an den Schadenort zu liefern und zu montieren.
Von der Geldleistung ausgenommen sind besondere Aufwendungen, die erforderlich sind, um den Schadenort zu erreichen (z. B. für Gerüste und Kräne). Das Gleiche gilt für besondere Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Einsetzen einer Scheibe (z. B. Anstriche, De- und Remontage von Vergitterungen). Solche Aufwendungen ersetzt der Versicherer nur, soweit dies nach Abschnitt A 5.2 DEG-AGlB 2026 vereinbart ist.
Der Versicherer ersetzt nicht:
- Aufwendungen, um unbeschädigte Sachen an entschädigte Sachen anzugleichen (z. B. Farbe und Struktur);
- Aufwendungen, die durch fertigungsbedingte Abweichungen der Ersatzsache im äußeren Erscheinungsbild entstehen.
Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist. Sie wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Notverglasung/Notverschalung
Der Versicherungsnehmer kann das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverglasungen und Notverschalungen nach Abschnitt A 5-1.1 DEG-AGlB 2026) selbst in Auftrag geben. Diese erforderlichen Aufwendungen kann er als versicherte Kosten geltend machen.
Kosten
Für die Berechnung der versicherten Kosten nach Abschnitt A 5 DEG-AGlB 2026 ist der Zeitpunkt des Versicherungsfalls maßgeblich. Dabei werden die jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen berücksichtigt.
Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist. Sie wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Unterversicherung
Soweit eine Versicherungssumme vereinbart wurde, gilt: Ist die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als der Versicherungswert, besteht eine Unterversicherung.
In diesem Fall kann die Entschädigung in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt werden.
Es gilt folgende Berechnungsformel: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert.
Die Erstattung von versicherten Kosten nach Abschnitt A 5 DEG-AGlB 2026 wird nach der gleichen Berechnungsformel in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt.
Restwerte
Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird bei der Entschädigungsleistung angerechnet.
Was bedeutet das konkret?
Statt die Reparatur selbst zu übernehmen, zahlt der Versicherer im Schadenfall einen Geldbetrag. Damit sollen die üblichen Kosten abgedeckt werden, um die zerstörte oder beschädigte Sache zu ersetzen, an den Ort zu bringen, zu montieren und die Reste zu entsorgen. Bestimmte Zusatzkosten sind jedoch nur abgedeckt, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden, und einige Aufwendungen sowie die Mehrwertsteuer werden nur unter bestimmten Voraussetzungen erstattet. Diese Erläuterung dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was umfasst die Geldleistung im Versicherungsfall?
Die Geldleistung in ortsüblicher Höhe umfasst Aufwendungen, um zerstörte oder beschädigte Sachen zu entsorgen, sie in gleicher Art und Güte wiederzubeschaffen, an den Schadenort zu liefern und zu montieren.
Werden Kosten für Gerüste und Kräne ersetzt?
Besondere Aufwendungen, um den Schadenort zu erreichen (z. B. für Gerüste und Kräne), sind von der Geldleistung ausgenommen. Der Versicherer ersetzt sie nur, soweit dies nach Abschnitt A 5.2 DEG-AGlB 2026 vereinbart ist.
Wird die Mehrwertsteuer erstattet?
Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist. Sie wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Was passiert bei einer Unterversicherung?
Ist die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als der Versicherungswert, besteht eine Unterversicherung. Die Entschädigung kann dann im Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt werden. Die Formel lautet: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert.
Kann ich eine Notverglasung selbst beauftragen?
Ja. Der Versicherungsnehmer kann das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverglasungen und Notverschalungen nach Abschnitt A 5-1.1 DEG-AGlB 2026) selbst in Auftrag geben und diese erforderlichen Aufwendungen als versicherte Kosten geltend machen.