In der Glasversicherung der Degenia ist im Tarif T26 klar geregelt, was als Versicherungsort gilt: die im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude oder Räume von Gebäuden. Für bewegliche Sachen besteht der Versicherungsschutz nur innerhalb dieses Versicherungsorts.
Der Versicherungsort sind die im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude oder Räume von Gebäuden.
Soweit Versicherungsschutz für bewegliche Sachen vereinbart ist, besteht dieser nur innerhalb des Versicherungsorts.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Vereinfacht gesagt: Der Versicherungsort ist der Ort, an dem Ihr Versicherungsschutz greift. Das sind genau die Gebäude oder Räume, die in Ihrem Versicherungsschein aufgeführt sind. Wenn auch bewegliche Sachen mitversichert sind, gilt der Schutz für diese nur, solange sie sich innerhalb dieses festgelegten Orts befinden. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was gilt als Versicherungsort in der Glasversicherung?
Als Versicherungsort gelten die im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude oder Räume von Gebäuden.
Sind bewegliche Sachen auch außerhalb des Versicherungsorts geschützt?
Nein. Soweit Versicherungsschutz für bewegliche Sachen vereinbart ist, besteht dieser nur innerhalb des Versicherungsorts.
Wo finde ich, welche Gebäude oder Räume mein Versicherungsort umfasst?
Die versicherten Gebäude oder Räume von Gebäuden sind im Versicherungsschein bezeichnet.