Wann das versicherte Interesse in der Glasversicherung der Degenia wegfällt und der Vertrag endet, richtet sich nach klaren Regeln: von der Auflösung des Hausrates bei Pflegeheim-Aufnahme über die Aufgabe einer Ferienwohnung bis zum Tod des Versicherungsnehmers. Auch Beitragszahlung und Versicherungsperiode werden dabei erläutert.
Wegfall des versicherten Interesses:
Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weg, endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Risikos Kenntnis erlangt.
a) Als Wegfall des versicherten Interesses gilt die vollständige und dauerhafte Auflösung des versicherten Hausrates:
- aa) nach Aufnahme des Versicherungsnehmers in eine stationäre Pflegeeinrichtung.
- bb) nach Aufgabe einer Zweit- oder Ferienwohnung.
b) Wohnungswechsel gilt nicht als Wegfall des versicherten Interesses.
c) Das Versicherungsverhältnis endet bei Tod des Versicherungsnehmers zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung des Versicherers über die vollständige und dauerhafte Haushaltsauflösung, spätestens jedoch zwei Monate nach dem Tod des Versicherungsnehmers, wenn nicht bis zu diesem Zeitpunkt ein Erbe die Wohnung in derselben Weise nutzt wie der verstorbene Versicherungsnehmer.
§ 13 Beiträge, Versicherungsperiode
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge entweder durch laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag im Voraus gezahlt.
Entsprechend der Vereinbarung über laufende Zahlungen umfasst die Versicherungsperiode einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr. Bei einem Einmalbeitrag ist die Versicherungsperiode die vereinbarte Vertragsdauer, jedoch höchstens ein Jahr.
§ 14 Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags, Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz besteht nur, solange ein versichertes Interesse vorhanden ist. Wird der Hausrat vollständig und dauerhaft aufgelöst – etwa weil der Versicherungsnehmer dauerhaft in ein Pflegeheim zieht oder eine Zweit- bzw. Ferienwohnung aufgibt –, endet der Vertrag, sobald der Versicherer davon erfährt. Ein bloßer Umzug beendet den Vertrag nicht. Beim Tod des Versicherungsnehmers läuft der Vertrag noch weiter, wenn ein Erbe die Wohnung wie zuvor nutzt. Die Beiträge können in verschiedenen Zahlweisen entrichtet werden, wovon auch die Länge der Versicherungsperiode abhängt.
Häufige Fragen
Wann endet der Vertrag beim Wegfall des versicherten Interesses?
Der Vertrag endet zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Risikos Kenntnis erlangt.
Was gilt als Wegfall des versicherten Interesses?
Als Wegfall gilt die vollständige und dauerhafte Auflösung des versicherten Hausrates nach Aufnahme in eine stationäre Pflegeeinrichtung oder nach Aufgabe einer Zweit- oder Ferienwohnung.
Beendet ein Wohnungswechsel den Vertrag?
Nein. Ein Wohnungswechsel gilt nicht als Wegfall des versicherten Interesses.
Was passiert beim Tod des Versicherungsnehmers?
Das Versicherungsverhältnis endet zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung des Versicherers über die vollständige und dauerhafte Haushaltsauflösung, spätestens jedoch zwei Monate nach dem Tod, sofern nicht bis dahin ein Erbe die Wohnung in derselben Weise nutzt wie der verstorbene Versicherungsnehmer.
Welche Zahlweisen sind für die Beiträge möglich?
Die Beiträge können durch laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag im Voraus gezahlt werden.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018