In der Glasversicherung der Degenia wird ein Folgebeitrag zu Beginn der vereinbarten Versicherungsperiode fällig. Erfahren Sie, wann Ihre Zahlung als rechtzeitig gilt und welche Fristen dabei aus Versicherungsschein und Beitragsrechnung maßgeblich sind.
Für die Fälligkeit gilt in der Glasversicherung der Degenia Folgendes:
- Ein Folgebeitrag wird zu Beginn der vereinbarten Versicherungsperiode fällig.
- Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
Was bedeutet das konkret?
Der Folgebeitrag steht immer zu Beginn der jeweils vereinbarten Versicherungsperiode zur Zahlung an. Damit die Zahlung als rechtzeitig gilt, muss sie innerhalb des Zeitraums erfolgen, der im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung genannt ist. Diese Angabe dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann wird ein Folgebeitrag in der Glasversicherung fällig?
Ein Folgebeitrag wird zu Beginn der vereinbarten Versicherungsperiode fällig.
Wann gilt die Zahlung als rechtzeitig?
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.
Wo finde ich den maßgeblichen Zahlungszeitraum?
Der maßgebliche Zeitraum ist im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegeben.