Bei der Glasversicherung der Degenia darf der Versicherer die Lastschriftvereinbarung in Textform kündigen, wenn der Versicherungsnehmer wiederholt fehlgeschlagene Beitragseinzüge zu vertreten hat – hier erfahren Sie, welche Pflichten dann gelten und welche Bankgebühren anfallen können.
In der Glasversicherung der Degenia gilt folgendes für die Änderung des Zahlungsweges:
Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, die Lastschriftvereinbarung in Textform zu kündigen.
Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln.
Durch die Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.
§ 17 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Beitrag trotz mehrfacher Versuche nicht per Lastschrift eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer dies selbst zu verantworten hat, kann der Versicherer das Lastschriftverfahren beenden. Der Versicherungsnehmer muss dann offene und künftige Beiträge selbst überweisen. Zusätzlich können Bankgebühren, die durch die geplatzte Lastschrift entstanden sind, weitergegeben werden. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann darf der Versicherer die Lastschriftvereinbarung kündigen?
Wenn der Versicherungsnehmer zu vertreten hat, dass ein oder mehrere Beiträge trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, die Lastschriftvereinbarung in Textform zu kündigen.
In welcher Form erfolgt die Kündigung der Lastschriftvereinbarung?
Die Kündigung der Lastschriftvereinbarung erfolgt in Textform.
Wer muss die Beiträge nach der Kündigung zahlen?
Nach der Kündigung ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln. Darauf hat der Versicherer in der Kündigung hinzuweisen.
Wer trägt die Bankgebühren für einen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug?
Durch die Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.