In der Glasversicherung der Degenia gilt als Versicherungsfall der Bruch versicherter Sachen: Entschädigt wird, wenn versicherte Gläser durch Zerbrechen zerstört oder beschädigt werden. Welche Sachen dazu zählen, richtet sich nach den Bedingungen.
Versicherungsfall in der Glasversicherung:
Entschädigt werden versicherte Sachen (siehe § 3), die durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
Was bedeutet das konkret?
Vereinfacht gesagt: Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn eine versicherte Sache zerbricht. Das Zerbrechen muss die Sache zerstören oder beschädigen. Welche Sachen im Einzelnen versichert sind, ergibt sich aus § 3.
Häufige Fragen
Wann liegt ein Versicherungsfall in der Glasversicherung vor?
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn versicherte Sachen durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden.
Was bedeutet Bruch in diesem Zusammenhang?
Mit Bruch ist das Zerbrechen gemeint, durch das die versicherte Sache zerstört oder beschädigt wird.
Welche Sachen sind versichert?
Welche Sachen versichert sind, ist in § 3 geregelt.
Wird auch eine Beschädigung entschädigt?
Ja, entschädigt werden versicherte Sachen, die durch Bruch zerstört oder beschädigt werden.