In der Glasversicherung der Degenia sind die im Versicherungsschein bezeichneten Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas abgesichert – fertig eingesetzt oder montiert sowie künstlerisch bearbeitet. Erfahren Sie, welche Glasarten versichert sind und wie die Entschädigung begrenzt ist.
Versichert sind die im Versicherungsschein bezeichneten:
- fertig eingesetzten oder montierten Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas,
- künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten und -spiegel. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Glasflächen, die im Versicherungsschein aufgeführt sind. Dazu zählen fest eingesetzte oder montierte Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas ebenso wie künstlerisch bearbeitete Glaselemente. Für die künstlerisch bearbeiteten Gläser ist die Leistung im Schadenfall auf den vereinbarten Betrag beschränkt.
Häufige Fragen
Welche Glasarten sind versichert?
Versichert sind die im Versicherungsschein bezeichneten, fertig eingesetzten oder montierten Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas sowie künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten und -spiegel.
Sind auch künstlerisch bearbeitete Gläser versichert?
Ja, künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten und -spiegel sind versichert. Die Entschädigung ist hierfür je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag begrenzt.
Woran erkenne ich, welche Sachen versichert sind?
Versichert sind die im Versicherungsschein bezeichneten Sachen. Maßgeblich ist also, was dort ausgewiesen ist.
Gibt es eine Begrenzung der Entschädigung?
Bei künstlerisch bearbeiteten Glasscheiben, -platten und -spiegeln ist die Entschädigung je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag begrenzt.