In der Glasversicherung der Degenia passt sich der Beitrag jährlich zum 1. Januar an – abhängig von den Preisindizes für Verglasungsarbeiten des Statistischen Bundesamtes. Ob gewerbliche Risiken oder Wohngebäude: Welche Indizes maßgebend sind und wie gerundet wird, erfahren Sie hier.
In der Glasversicherung der Degenia gilt für die Anpassung des Beitrags:
Der Beitrag erhöht oder vermindert sich jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres für das in diesem Jahr beginnende Versicherungsjahr. Maßgeblich ist der Prozentsatz, um den sich die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Preisindizes für Verglasungsarbeiten verändert haben.
Maßgebliche Indizes:
- Für gewerbliche Risiken gilt das Mittel aus den Indizes für Wohngebäude insgesamt, Bürogebäude und gewerbliche Betriebsgebäude.
- Für Wohnungen, Einfamilien- und Mehrfamiliengebäude gilt das Mittel aus den Indizes für Einfamilien- und Mehrfamiliengebäude.
Der Veränderungsprozentsatz wird auf eine Stelle hinter dem Komma gerundet. Maßgebend sind die für den Monat Mai veröffentlichten Indizes.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag Ihrer Glasversicherung ist nicht fest, sondern wird einmal im Jahr an die Preisentwicklung bei Verglasungsarbeiten angepasst. Steigen die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Preise, steigt in der Regel auch der Beitrag – sinken sie, kann der Beitrag entsprechend niedriger ausfallen. Welche Indizes dabei herangezogen werden, richtet sich danach, ob es sich um ein gewerbliches Risiko oder um Wohngebäude handelt.
Häufige Fragen
Wann wird der Beitrag angepasst?
Der Beitrag erhöht oder vermindert sich jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres für das in diesem Jahr beginnende Versicherungsjahr.
Woran orientiert sich die Beitragsanpassung?
Sie orientiert sich am Prozentsatz, um den sich die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Preisindizes für Verglasungsarbeiten verändert haben.
Welche Indizes gelten für gewerbliche Risiken?
Für gewerbliche Risiken gilt das Mittel aus den Indizes für Wohngebäude insgesamt, Bürogebäude und gewerbliche Betriebsgebäude.
Welche Indizes gelten für Wohnungen sowie Einfamilien- und Mehrfamiliengebäude?
Hier gilt das Mittel aus den Indizes für Einfamilien- und Mehrfamiliengebäude.
Welcher Monat ist für die Indizes maßgebend?
Maßgebend sind die für den Monat Mai veröffentlichten Indizes. Der Veränderungsprozentsatz wird auf eine Stelle hinter dem Komma gerundet.