Wer in der Glasversicherung der Degenia die bisherige Wohnung zusätzlich behält und weiter bewohnt, sollte wissen: Bei einem solchen Doppelwohnsitz geht der Versicherungsschutz nicht über. Für eine Übergangszeit von zwei Monaten besteht der Schutz sogar in beiden Wohnungen gleichzeitig.
Behält der Versicherungsnehmer zusätzlich die bisherige Wohnung, geht der Versicherungsschutz nicht über, wenn er die alte Wohnung weiterhin bewohnt (Doppelwohnsitz).
Für eine Übergangszeit von zwei Monaten besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie nach einem Umzug Ihre alte Wohnung behalten und weiterhin nutzen, bleiben Sie dort versichert – der Schutz wandert also nicht einfach in die neue Wohnung. Für eine begrenzte Zeit von zwei Monaten sind beide Wohnungen gleichzeitig abgesichert.
Häufige Fragen
Was passiert mit dem Versicherungsschutz, wenn ich meine bisherige Wohnung behalte?
Behalten Sie zusätzlich die bisherige Wohnung und bewohnen sie weiterhin (Doppelwohnsitz), geht der Versicherungsschutz nicht über.
Sind bei einem Doppelwohnsitz beide Wohnungen versichert?
Ja, für eine Übergangszeit von zwei Monaten besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen.
Wie lange gilt der Schutz für beide Wohnungen?
Der Versicherungsschutz in beiden Wohnungen besteht für eine Übergangszeit von zwei Monaten.
Was gilt als Doppelwohnsitz in diesem Zusammenhang?
Ein Doppelwohnsitz liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer zusätzlich die bisherige Wohnung behält und diese weiterhin bewohnt.