In der Glasversicherung der Degenia sind Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand vom Versicherungsschutz ausgeschlossen – und zwar ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen. Was das für Ihren Schutz bedeutet, erfahren Sie hier.
In der Glasversicherung der Degenia gilt Folgendes für den Ausschluss Krieg:
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch:
- Krieg
- kriegsähnliche Ereignisse
- Bürgerkrieg
- Revolution
- Rebellion
- Aufstand
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
Was bedeutet das konkret?
Entstehen Glasschäden im Zusammenhang mit kriegerischen Auseinandersetzungen oder inneren Unruhen wie Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand, so besteht dafür kein Versicherungsschutz. Dieser Ausschluss gilt auch dann, wenn solche Ereignisse nur eine von mehreren Ursachen des Schadens sind.
Häufige Fragen
Sind Glasschäden durch Krieg versichert?
Nein. Die Glasversicherung der Degenia erstreckt sich nicht auf Schäden durch Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse.
Welche Ereignisse fallen unter den Kriegsausschluss?
Ausgeschlossen sind Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand.
Gilt der Ausschluss auch, wenn der Krieg nur eine Teilursache ist?
Ja. Der Ausschluss gilt ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen.
Sind auch innere Unruhen wie Aufstand oder Rebellion ausgeschlossen?
Ja. Auch Schäden durch Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.