Bei der Glasversicherung der Degenia entsteht Unterversicherung, wenn der Versicherungswert im Schadenfall höher ist als die vereinbarte Versicherungssumme. In diesem Fall wird die Entschädigung nach einer festen Formel anteilig gekürzt – ein Zusammenhang, der sich auch auf versicherte Kosten auswirkt.
Wann liegt Unterversicherung vor:
Soweit eine Versicherungssumme vereinbart worden ist, liegt Unterversicherung vor, wenn der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles höher ist als die Versicherungssumme.
Kürzung der Entschädigung:
Ist Unterversicherung festgestellt worden, wird die Entschädigung in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt.
Es gilt folgende Berechnungsformel:
- Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert.
Versicherte Kosten:
Für die Entschädigungsberechnung versicherter Kosten (nach § 4.1) gilt die Kürzung entsprechend.
§ 8 Zahlung und Verzinsung der Entschädigung bei Geldleistung
Was bedeutet das konkret?
Vereinfacht gesagt: Wenn die vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert der versicherten Sachen, sind Sie unterversichert. Im Schadenfall erhalten Sie dann nicht den vollen Schadenbetrag, sondern nur einen anteiligen Betrag – im gleichen Verhältnis, in dem Versicherungssumme und Versicherungswert zueinanderstehen. Diese Regelung ist eine unverbindliche Lesehilfe und ersetzt nicht die Bedingungen.
Häufige Fragen
Wann liegt eine Unterversicherung vor?
Soweit eine Versicherungssumme vereinbart worden ist, liegt Unterversicherung vor, wenn der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles höher ist als die Versicherungssumme.
Wie wird die Entschädigung bei Unterversicherung berechnet?
Die Entschädigung wird nach folgender Formel gekürzt: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert.
Gilt die Kürzung auch für versicherte Kosten?
Ja. Für die Entschädigungsberechnung versicherter Kosten (nach § 4.1) gilt die Kürzung entsprechend.
Woran wird die Unterversicherung gemessen?
Maßgeblich ist das Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018