In der Glasversicherung der Degenia wird die Entschädigung fällig, sobald der Versicherer die Feststellungen zu Grund und Höhe des Anspruchs abgeschlossen hat. Bereits einen Monat nach der Schadenmeldung können Versicherungsnehmer eine Abschlagszahlung in Höhe des Mindestbetrags verlangen.
Fälligkeit der Entschädigung:
- Die Entschädigung wird fällig, wenn die Feststellungen des Versicherers zum Grunde und zur Höhe des Anspruchs abgeschlossen sind.
- Der Versicherungsnehmer kann einen Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.
Was bedeutet das konkret?
Die Auszahlung erfolgt, sobald geklärt ist, ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht. Wenn diese Prüfung länger dauert, müssen Sie nicht bis zum Abschluss warten: Einen Monat nach der Schadenmeldung können Sie bereits eine Abschlagszahlung in Höhe des ohnehin sicher fälligen Mindestbetrags verlangen.
Häufige Fragen
Wann wird die Entschädigung fällig?
Die Entschädigung wird fällig, wenn die Feststellungen des Versicherers zum Grunde und zur Höhe des Anspruchs abgeschlossen sind.
Kann ich vor Abschluss der Prüfung schon Geld erhalten?
Ja. Der Versicherungsnehmer kann einen Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.
Ab wann ist eine Abschlagszahlung möglich?
Eine Abschlagszahlung kann einen Monat nach Meldung des Schadens beansprucht werden.
In welcher Höhe wird die Abschlagszahlung geleistet?
Die Abschlagszahlung entspricht dem Betrag, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018