Beim Umzug verlangt die Degenia Glasversicherung, dass Sie den Bezug einer neuen Wohnung rechtzeitig melden – spätestens zum Einzugsbeginn und mit Angabe der neuen Wohnfläche. Wer den Versicherungsschutz nicht anpasst, riskiert eine Unterversicherung.
a) Anzeige des Wohnungsbezugs:
Der Bezug einer neuen Wohnung ist spätestens bei Beginn des Einzuges dem Versicherer anzuzeigen. Dabei sind anzugeben:
- die neue Wohnfläche in Quadratmetern
- sonstige für die Beitragsberechnung erforderliche Umstände
b) Anpassung des Versicherungsschutzes:
Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche oder der Wert des Hausrates und wird der Versicherungsschutz nicht entsprechend angepasst, kann dies zu Unterversicherung führen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie umziehen, sollten Sie Ihrem Versicherer die neue Wohnung möglichst frühzeitig – spätestens zum Einzug – mitteilen und dabei die Größe der neuen Wohnfläche nennen. Ändert sich durch den Umzug die Wohnfläche oder der Wert Ihres Hausrats, ist es sinnvoll, den Versicherungsschutz daran anzupassen, um eine Unterversicherung zu vermeiden.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich den Bezug einer neuen Wohnung anzeigen?
Der Bezug einer neuen Wohnung ist spätestens bei Beginn des Einzuges dem Versicherer anzuzeigen.
Welche Angaben muss ich bei der Anzeige machen?
Anzugeben sind die neue Wohnfläche in Quadratmetern sowie sonstige für die Beitragsberechnung erforderliche Umstände.
Was passiert, wenn ich den Versicherungsschutz nach dem Umzug nicht anpasse?
Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche oder der Wert des Hausrates und wird der Versicherungsschutz nicht entsprechend angepasst, kann dies zu Unterversicherung führen.
Warum ist die Angabe der Wohnfläche wichtig?
Die neue Wohnfläche in Quadratmetern ist für die Beitragsberechnung erforderlich und daher bei der Anzeige der neuen Wohnung anzugeben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018