Wird bei der Glasversicherung der Degenia der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig zum Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten – solange die Zahlung noch aussteht. Wann dieses Rücktrittsrecht greift und wann es ausgeschlossen ist, erfahren Sie hier.
Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht zu dem nach § 14.1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist.
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Was bedeutet das konkret?
Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht zum festgelegten Fälligkeitstermin bezahlt, darf sich der Versicherer vom Vertrag lösen, solange die Zahlung noch nicht erfolgt ist. Kann der Versicherungsnehmer jedoch nichts für die ausgebliebene Zahlung, entfällt dieses Rücktrittsrecht.
Häufige Fragen
Wann kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten?
Wenn der erste oder einmalige Beitrag nicht zu dem nach § 14.1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt wird, kann der Versicherer zurücktreten – und zwar solange die Zahlung nicht bewirkt ist.
Wann ist der Rücktritt ausgeschlossen?
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Für welchen Beitrag gilt dieses Rücktrittsrecht?
Es gilt für den ersten oder einmaligen Beitrag, der nicht zum maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt wird.
Wie lange besteht das Rücktrittsrecht des Versicherers?
Der Versicherer kann zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018