In der Glasversicherung der Degenia müssen Versicherungsnehmer schon vor einem Schadenfall bestimmte Pflichten erfüllen – etwa alle gesetzlichen, behördlichen und vertraglichen Sicherheitsvorschriften einhalten. Wer diese Obliegenheiten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, riskiert die fristlose Kündigung des Vertrags durch den Versicherer.
a) Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind:
- die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften;
- die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten.
b) Folgen einer Verletzung dieser Obliegenheiten:
Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalles gegenüber dem Versicherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen.
Das Kündigungsrecht des Versicherers ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat.
Was bedeutet das konkret?
Als Versicherungsnehmer sind Sie verpflichtet, bereits vor einem Schadenfall alle vereinbarten Regeln einzuhalten – dazu zählen gesetzliche, behördliche und vertragliche Sicherheitsvorschriften sowie weitere vertraglich vereinbarte Obliegenheiten. Halten Sie sich nicht daran, kann der Versicherer den Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen beenden. Können Sie nachweisen, dass Sie die Pflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt haben, entfällt dieses Kündigungsrecht.
Häufige Fragen
Welche Pflichten habe ich vor dem Versicherungsfall?
Sie müssen alle gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften und alle sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten einhalten.
Was passiert, wenn ich eine Obliegenheit verletze?
Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung kann der Versicherer den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, fristlos kündigen.
Kann die Kündigung ausgeschlossen sein?
Ja. Das Kündigungsrecht des Versicherers ist ausgeschlossen, wenn Sie beweisen, dass Sie die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt haben.
Innerhalb welcher Frist kann der Versicherer kündigen?
Der Versicherer kann innerhalb eines Monats kündigen, nachdem er von der Verletzung der Obliegenheit Kenntnis erlangt hat.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018