Wer bei der Degenia Glasversicherung dasselbe Interesse gegen dieselbe Gefahr auch bei anderen Versicherern abgesichert hat, muss dies unverzüglich melden – mit Angabe des anderen Versicherers und der Versicherungssumme.
In der Glasversicherung der Degenia gilt folgendes für die Anzeigepflicht:
Wer bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert, ist verpflichtet, dem Versicherer die andere Versicherung unverzüglich mitzuteilen.
In der Mitteilung anzugeben sind:
- der andere Versicherer
- die Versicherungssumme
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
Was bedeutet das konkret?
Haben Sie das gleiche Objekt gegen dieselbe Gefahr zusätzlich bei einem weiteren Versicherer abgesichert, sollten Sie das der Degenia ohne Verzögerung mitteilen. Wichtig ist dabei, wer der andere Versicherer ist und über welche Versicherungssumme dort abgesichert wird.
Häufige Fragen
Muss ich eine weitere Glasversicherung melden?
Ja. Wer bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert, ist verpflichtet, dem Versicherer die andere Versicherung unverzüglich mitzuteilen.
Welche Angaben muss die Mitteilung enthalten?
In der Mitteilung sind der andere Versicherer und die Versicherungssumme anzugeben.
Wann muss ich die andere Versicherung mitteilen?
Die Mitteilung an den Versicherer hat unverzüglich zu erfolgen.
Für welche Fälle gilt die Anzeigepflicht?
Sie gilt, wenn bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert ist.