Bei der Glasversicherung der Degenia liegt eine Mehrfachversicherung vor, wenn dasselbe Interesse bei mehreren Versicherern gegen dieselbe Gefahr abgesichert ist. Die Versicherer haften dann als Gesamtschuldner, doch der Versicherungsnehmer kann insgesamt nie mehr als den entstandenen Schaden verlangen – bei betrügerischer Absicht sind die Verträge sogar nichtig.
a) Wann liegt eine Mehrfachversicherung vor:
Ist bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert und übersteigen die Versicherungssummen zusammen den Versicherungswert oder übersteigt aus anderen Gründen die Summe der Entschädigungen, die von jedem Versicherer ohne Bestehen der anderen Versicherung zu zahlen wären, den Gesamtschaden, liegt eine Mehrfachversicherung vor.
b) Haftung der Versicherer und Höhe der Entschädigung:
Die Versicherer sind in der Weise als Gesamtschuldner verpflichtet, dass jeder für den Betrag aufzukommen hat, dessen Zahlung ihm nach seinem Vertrage obliegt; der Versicherungsnehmer kann aber im Ganzen nicht mehr als den Betrag des ihm entstandenen Schadens verlangen. Satz 1 gilt entsprechend, wenn die Verträge bei demselben Versicherer bestehen.
Erlangt der Versicherungsnehmer oder der Versicherte aus anderen Versicherungsverträgen Entschädigung für denselben Schaden, so ermäßigt sich der Anspruch aus dem vorliegenden Vertrag in der Weise, dass die Entschädigung aus allen Verträgen insgesamt nicht höher ist, als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen, aus denen der Beitrag errechnet wurde, nur in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre.
Bei Vereinbarung von Entschädigungsgrenzen ermäßigt sich der Anspruch in der Weise, dass aus allen Verträgen insgesamt keine höhere Entschädigung zu leisten ist, als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre.
c) Mehrfachversicherung in betrügerischer Absicht:
Hat der Versicherungsnehmer eine Mehrfachversicherung in der Absicht geschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist jeder in dieser Absicht geschlossene Vertrag nichtig.
Dem Versicherer steht der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn dasselbe Glas gleichzeitig bei mehreren Versicherern abgesichert ist, springen im Schadenfall zwar alle beteiligten Versicherer ein – aber insgesamt bekommt man nie mehr ausgezahlt, als der tatsächliche Schaden ausmacht. Die Versicherer teilen die Leistung untereinander auf. Wer eine solche Doppelversicherung bewusst abschließt, um damit Geld herauszuschlagen, riskiert, dass diese Verträge ungültig sind.
Häufige Fragen
Wann liegt eine Mehrfachversicherung vor?
Wenn bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert ist und die Versicherungssummen zusammen den Versicherungswert übersteigen oder die Summe der Entschädigungen aus anderen Gründen den Gesamtschaden übersteigt.
Bekomme ich bei mehreren Versicherungen mehr ausgezahlt?
Nein. Die Versicherer haften als Gesamtschuldner, der Versicherungsnehmer kann aber im Ganzen nicht mehr als den Betrag des ihm entstandenen Schadens verlangen.
Was passiert, wenn ich bereits von einem anderen Versicherer Entschädigung erhalte?
Der Anspruch aus diesem Vertrag ermäßigt sich so, dass die Entschädigung aus allen Verträgen insgesamt nicht höher ist, als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen nur in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre.
Was gilt bei einer Mehrfachversicherung in betrügerischer Absicht?
Wird eine Mehrfachversicherung in der Absicht geschlossen, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist jeder in dieser Absicht geschlossene Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018