Bei der Glasversicherung der Degenia können Verträge mit einer Laufzeit von mehr als drei Jahren zum Ablauf des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres gekündigt werden – wichtig ist die Einhaltung der dreimonatigen Frist bis zum Ende des Versicherungsjahres.
Kündigung bei mehrjährigen Verträgen:
Der Vertrag kann bei einer Vertragslaufzeit von mehr als drei Jahren zum Ablauf des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten vom Versicherungsnehmer gekündigt werden.
Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihr Vertrag für mehr als drei Jahre abgeschlossen wurde, sind Sie nicht dauerhaft daran gebunden. Nach Ablauf des dritten Jahres – und danach zum Ende jedes weiteren Jahres – haben Sie als Versicherungsnehmer die Möglichkeit, den Vertrag zu beenden. Dafür muss Ihre Kündigung rechtzeitig, nämlich spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauftermin, beim Versicherer eingehen.
Häufige Fragen
Wann kann ich einen mehrjährigen Vertrag kündigen?
Bei einer Vertragslaufzeit von mehr als drei Jahren können Sie den Vertrag zum Ablauf des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen.
Welche Kündigungsfrist gilt?
Es gilt eine Frist von drei Monaten. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.
Wer darf den Vertrag kündigen?
Die Kündigung bei mehrjährigen Verträgen kann durch den Versicherungsnehmer erfolgen.
Was ist der maßgebliche Zeitpunkt für die Frist?
Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung beim Versicherer – dieser muss spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres erfolgen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018