Bei der Degenia Glasversicherung ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, bei vereinbartem Lastschriftverfahren zum Fälligkeitszeitpunkt des Beitrags für eine ausreichende Deckung seines Kontos zu sorgen – so gelingt der reibungslose Beitragseinzug.
Pflichten des Versicherungsnehmers beim Lastschriftverfahren:
Ist zur Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart worden, hat der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen.
Was bedeutet das konkret?
Wer seine Beiträge per Lastschrift zahlt, sollte darauf achten, dass zum Zeitpunkt der Fälligkeit genügend Geld auf dem Konto vorhanden ist. So kann der Versicherer den fälligen Beitrag ohne Probleme einziehen.
Häufige Fragen
Welche Pflicht habe ich beim Lastschriftverfahren?
Ist das Lastschriftverfahren vereinbart, müssen Sie zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung Ihres Kontos sorgen.
Wann muss das Konto ausreichend gedeckt sein?
Zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags muss die Deckung des Kontos ausreichend sein.
Gilt diese Pflicht immer?
Diese Pflicht gilt, wenn zur Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart worden ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018