Wer bei der Degenia Glasversicherung widerruft, zurücktritt oder wegen arglistiger Täuschung angefochten wird, muss wissen, welcher Beitragsanteil zu erstatten ist und wann eine Geschäftsgebühr fällig wird – auch bei fehlendem versicherten Interesse gelten klare Regeln.
a) Widerruf der Vertragserklärung:
Übt der Versicherungsnehmer sein Recht aus, seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil des Beitrags zu erstatten.
Voraussetzung ist:
- Der Versicherer hat in der Belehrung über das Widerrufsrecht, über die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen.
- Der Versicherungsnehmer hat zugestimmt, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt.
Ist die Belehrung nach Satz 2 unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat.
b) Rücktritt des Versicherers:
- Wird das Versicherungsverhältnis durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der Versicherungsnehmer Gefahrumstände, nach denen der Versicherer vor Vertragsannahme in Textform gefragt hat, nicht angezeigt hat, so steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung zu.
- Wird das Versicherungsverhältnis durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der erste oder der einmalige Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu.
c) Anfechtung des Versicherers:
Wird das Versicherungsverhältnis durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung zu.
d) Fehlendes versichertes Interesse:
Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
§ 18 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelung beschreibt, welcher Teil des Beitrags fällig bleibt oder erstattet wird, wenn ein Vertrag vorzeitig endet. Je nach Grund – Widerruf, Rücktritt, Anfechtung oder fehlendem versicherten Interesse – behält der Versicherer entweder den Beitrag bis zu einem bestimmten Stichtag, erstattet einen Teil oder darf eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was passiert mit meinem Beitrag, wenn ich innerhalb von zwei Wochen widerrufe?
Der Versicherer erstattet nur den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil des Beitrags – vorausgesetzt, die Belehrung war korrekt und Sie haben dem Beginn des Versicherungsschutzes vor Ende der Widerrufsfrist zugestimmt.
Was gilt, wenn die Belehrung über das Widerrufsrecht unterblieben ist?
Dann hat der Versicherer zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt jedoch nicht, wenn Sie bereits Leistungen aus dem Vertrag in Anspruch genommen haben.
Was steht dem Versicherer bei einem Rücktritt zu?
Bei Rücktritt wegen nicht angezeigter Gefahrumstände steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung zu. Bei Rücktritt wegen nicht rechtzeitig gezahltem ersten oder einmaligen Beitrag steht ihm eine angemessene Geschäftsgebühr zu.
Muss ich den Beitrag zahlen, wenn kein versichertes Interesse besteht?
Nein. Besteht das versicherte Interesse bei Beginn nicht oder entsteht ein künftiges Interesse nicht, sind Sie nicht zur Beitragszahlung verpflichtet. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
Was gilt bei Anfechtung wegen arglistiger Täuschung?
Wird der Vertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung zu.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018