Beim Wohnungswechsel begleitet die Glasversicherung der Degenia den Versicherungsnehmer in die neue Wohnung – und schützt während des Umzugs sogar beide Wohnungen gleichzeitig. Wann der Schutz in der alten Wohnung endet und ab wann der Umzug offiziell beginnt, erfahren Sie hier.
Wechselt der Versicherungsnehmer die Wohnung, geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über.
Während des Wohnungswechsels gilt:
- In beiden Wohnungen besteht Versicherungsschutz.
- Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn.
Beginn des Umzugs:
Der Umzug beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem erstmals versicherte Sachen dauerhaft in die neue Wohnung gebracht werden.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie umziehen, zieht Ihr Glasversicherungsschutz mit in die neue Wohnung um. In der Übergangsphase sind Sie in beiden Wohnungen abgesichert. Der Schutz in der alten Wohnung läuft jedoch nicht unbegrenzt weiter, sondern endet spätestens zwei Monate nach dem Start des Umzugs. Als Startzeitpunkt gilt der Moment, in dem Sie zum ersten Mal versicherte Sachen dauerhaft in die neue Wohnung bringen.
Häufige Fragen
Was passiert mit meinem Versicherungsschutz beim Umzug?
Wechselt der Versicherungsnehmer die Wohnung, geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über.
Bin ich während des Umzugs in beiden Wohnungen versichert?
Ja. Während des Wohnungswechsels besteht in beiden Wohnungen Versicherungsschutz.
Wann erlischt der Schutz in der alten Wohnung?
Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn.
Wann beginnt der Umzug im Sinne der Versicherung?
Der Umzug beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem erstmals versicherte Sachen dauerhaft in die neue Wohnung gebracht werden.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018