Wenn der Versicherer in der Glasversicherung der Degenia seine Rechte auf Vertragsänderung, Rücktritt oder Kündigung nutzen möchte, muss er das innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und die zugrunde liegenden Umstände nennen – hier erfahren Sie, wann diese Frist beginnt und wie sie sich verlängern lässt.
Der Versicherer muss folgende Rechte innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen:
- Recht zur Vertragsänderung (§ 11.2 a)
- Recht zum Rücktritt (§ 11.2 b)
- Recht zur Kündigung (§ 11.2 c)
Dabei muss er die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt. Zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände angeben – innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung.
Beginn der Monatsfrist:
Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
Was bedeutet das konkret?
Möchte der Versicherer nach einer verletzten Anzeigepflicht reagieren – etwa den Vertrag ändern, zurücktreten oder kündigen –, hat er dafür nur einen begrenzten Zeitraum. Er muss sein Vorgehen schriftlich mitteilen und begründen, warum er dieses Recht in Anspruch nimmt. Die Frist läuft erst ab dem Moment, in dem er die entscheidenden Umstände kennt.
Häufige Fragen
Welche Rechte muss der Versicherer innerhalb der Frist geltend machen?
Das Recht zur Vertragsänderung (§ 11.2 a), zum Rücktritt (§ 11.2 b) und zur Kündigung (§ 11.2 c).
Wie lange hat der Versicherer Zeit, seine Rechte auszuüben?
Er muss die Rechte innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen.
Wann beginnt die Monatsfrist?
Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Muss der Versicherer seine Erklärung begründen?
Ja, er muss die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt. Weitere Umstände kann er nachträglich innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben.