Wann startet der Schutz Ihrer Glasversicherung bei der Degenia? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt – allerdings unter dem Vorbehalt, dass die Erst- oder Einmalprämie rechtzeitig gezahlt wird.
Der Versicherungsschutz beginnt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung der Erst- oder Einmalprämie zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz greift grundsätzlich ab dem Zeitpunkt, der in Ihrem Versicherungsschein steht. Voraussetzung ist jedoch, dass die erste oder einmalige Prämie fristgerecht gezahlt wird. Wird diese Zahlung verspätet oder gar nicht geleistet, können sich daraus abweichende Folgen für den Beginn des Schutzes ergeben.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz in der Glasversicherung der Degenia?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.
Gilt der Beginn uneingeschränkt?
Nein. Der Beginn gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung der Erst- oder Einmalprämie.
Wo finde ich den genauen Zeitpunkt des Versicherungsbeginns?
Den maßgeblichen Zeitpunkt entnehmen Sie Ihrem Versicherungsschein.
Welche Zahlung ist für den Beginn des Schutzes maßgeblich?
Maßgeblich ist die rechtzeitige Zahlung der Erst- oder Einmalprämie. Bei verspäteter oder ausbleibender Zahlung gelten die entsprechenden Regelungen.